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ᐅ Bestimmung Grundstückswert von Grundstück mit Altbestand


Erstellt am: 11.01.17 15:43

mertmk316.01.17 13:14
Ok, das beruhigt mich. Wie hole ich diese verzichtserklärung ein? Vor dem Notartermin und muss ich das beim Notartermin mitbringen?
thps199016.01.17 13:20
Ich kenne das als Klausel im Notarvertrag. Da steht drin, das der Notar damit beauftragt wird, den Vermerk löschen zu lassen.
mertmk316.01.17 13:51
Danke für eure Rückmeldung, dann streiche ich den Punkt von meiner Liste
thps199016.01.17 14:45
Behalte es im Auge, spätestens bis zum Kaufvertragsentwurf
DG16.01.17 15:33
mertmk3 schrieb:
Ok, das beruhigt mich. Wie hole ich diese verzichtserklärung ein?

Das passiert automatisch bzw. durch den Notar, das ist ein Teil seiner Leistung, für die er von Dir angemessen bezahlt wird. Die Stadt/Gemeinde bekommt den fertigen und unterschriebenen Kaufvertrag und prüft dann, ob sie das Grundstück braucht.

Vorab kann man das nicht einholen, weil es keinen Kaufvertrag gibt und die Städte/Gemeinden nicht ins blaue hinein Aussagen dazu machen, ob ein Kaufvertragsentwurf (!) XY unter Umständen dazu geeignet sein könnte, ein Vorkaufsrecht zu ziehen.

Die prüfen erst, wenn die Tinte trocken ist.

MfG
Dirk Grafe
mertmk327.02.17 13:59
Inzwischen habe ich das Grundbuch und wir gehen die Woche noch in die Verhandlung, daher hier noch eine Frage:

Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken, eines davon, was ungefähr die Hälfte der Gesamtfläche ausmacht, ist als Landwirtschaftsfläche und das andere als Frei- bzw. Wohnfläche angegeben. Ich wollte mich bezüglich des Bodenpreises in den Verhandlungen am Bodenrichtwert orientieren, nun stellt sich jedoch die Frage ob ich aufgrund des Eintrages im Grundbuch wirklich den vollen Bodenrichtwert für das zweite Flurstück berücksichtigen soll. Aus der Sicht eines Finanzierungsberaters, der uns zuletzt beraten hat, würde er hier ansetzen und nur das halbe Grundstück mit dem Bodenrichtwert bewerten und den Rest mit einem deutlich geringeren Wert. Hintergrund ist auch, dass nur auf dem einen Flurstück gebaut werden kann (laut Baufenster). Ansonsten schätzt er den Preis der sich durch Bodenrichtwert x Grundstücksfläche ergibt als zu hoch ein.

Wie ist eure Meinung, bzw. wie wäre eure Herangehensweise?

Danke!
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