ᐅ Grundriss-Feedback Einfamilienhaus
Erstellt am: 26.01.26 10:39
ypg schrieb:
Wo ist denn da eine versetzte Bauweise zu sehen? Da ist doch im Westen eine Linie?!Moin,
Das war wohl missverständlich formuliert.
Nicht seitlich versetzt, sondern nach hinten versetzt. Wie in meiner Annahme - ob richtig oder falsch - erwähnt, von der Straße 10m nach hinten versetzt.
ypg schrieb:
Was ist mit Korridor gemeint?Mit Korridor meine ich den Bereich zwischen Altbestand im Osten und möglichen Neubau.
Ich werde hier im Anschluss mal eine Skizze hängen, woraus das deutlicher werden sollte.
Des weiteren finde ich die 10 Meter auch nicht tragisch. Etwas näher an der Straße wäre schöner, aber eben auch kein Muss.
So wie du es auch schreibst, hatten wir uns auch mit der Idee befasst in diesem Bereich dann ein Carport zu errichten.
11ant schrieb:
Deine Annahme, Du dürftest nun hinter der Abstandsfläche - mithin also in etwa zehn Metern ab der straßenseitigen Grenze und ungefähr gleichauf mit dem Kern-Haus der Mutter - mit nur drei Metern Grenzabstand losbauen, halte ich für irrig.ich verstehe deine Annahme und Bedenken bezüglich der Abstände. Wenn ich es richtig verstehe, geht @ypg von einer etwas anderen Annahme aus.
Daher auch meine Nachfrage, wie @ypg auf 7,60m Hausbreite kommt. Das würde ja eine andere Deutung der Abstände als Grundlage der Berechnung haben.
Und zu den unterschiedlichen Hausbreiten in der Länge, ist mir klar, dass das geht - das wird von den Anbietern (gerade im Fertighausbau) aber meist schön extra berechnet.
Hier nun mal die Skizze. Auf Grundlage der Aussage vom Bauamt entstanden.
Ihr könnte gerne mal eure Annahmen darauf einzeichnen.
Danke auf jeden Fall für eure detaillierten Anmerkungen und Informationen. Echt hilfreich!
Hier merkt man, dass ein Bauvorhaben eben doch keine Legobau auf einer Steckplatte ist.
f_meyer schrieb:
Daher auch meine Nachfrage, wie @ypg auf 7,60m Hausbreite kommt.13,78 - 2x Grenzabstand (Par 6 Bauordnung NRW)
Ohne zu wissen, wie weit bzw. dass das Haupthaus der Mutter näher zur Grenze steht als 3 Meter.
Ich würde mich vom Maximal Möglichen allerdings nicht kirre machen. Oftmals gewinnt der Grundriss und das Haus, wenn man von maximaler Breite zurückgeht und eben etwas schmaler baut, bzw. die Hausform am Nutzen und Außenanlage anpasst.
Man zeichnet sich das Baufenster mit Vermassung ein und plant in dieses Fenster das Haus.
Mich irritieren die 400000€ geplante Baukosten. Sollen da die Baunebenkosten mit drin sein?
ypg schrieb:
Ohne zu wissen, wie weit bzw. dass das Haupthaus der Mutter näher zur Grenze steht als 3 Meter.Tatsächlich steht das Haus meiner Eltern nur 1,14 m von der Grenze (siehe Skizze oben).
ypg schrieb:
Mich irritieren die 400000€ geplante Baukosten. Sollen da die Baunebenkosten mit drin sein?Nein, die Baukosten mit ca. 100.000€ kommen noch obendrauf. Also ein Gesamtvolumen von ca. 500.000€.
Ihr weist ja beide richtigerweise immer wieder auf die Abstände hin. Genau deswegen war ich ja beim Bauamt, weil ich GENAU wissen wollte, wie ich tatsächlich bauen darf.
Denn wer kann mir 100-prozentig sagen, wie gebaut werden darf und wonach ich weitere Schritt in unserem Bauvorhaben gehen kann?
Meine Annahme: das Bauamt.
Der Vorschlag mit Bauvoranfrage scheint mir aber ein guter Weg zu sein, um definitiv was in der Hand zu haben.
f_meyer schrieb:
Denn wer kann mir 100-prozentig sagen, wie gebaut werden darf und wonach ich weitere Schritt in unserem Bauvorhaben gehen kann?Ein Architekt kann Dich beraten. Der sollte sich auch mit Euren regionalen BPlänen und dem Bauamt auskennen.
Eine befreundete Planerin bei einem Bauunternehmen hat mir noch den Tipp Vereinigungsbaulast gegeben.
Damit würden beide Grundstücke baurechtlich wie ein einzelnes Grundstück behandelt - also wie eine Vereinigung.
Und damit sollte dann die ursprüngliche Abstandsflächenbaulast (vom Anbau) entfallen.
Hört sich für mich plausibel an, habe es auch versucht zu recherchieren.
Von den baurechtlichen Vorgaben, hört es sich für mich an, als wären diese identisch wie bei einer Vereinigung und anschließender Sondereigentumsfläche WEG.
Damit würden beide Grundstücke baurechtlich wie ein einzelnes Grundstück behandelt - also wie eine Vereinigung.
Und damit sollte dann die ursprüngliche Abstandsflächenbaulast (vom Anbau) entfallen.
Hört sich für mich plausibel an, habe es auch versucht zu recherchieren.
Von den baurechtlichen Vorgaben, hört es sich für mich an, als wären diese identisch wie bei einer Vereinigung und anschließender Sondereigentumsfläche WEG.
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