Baugrenze umgehen durch Grundstückserweiterung anstatt Teilung

4,30 Stern(e) 4 Votes
11ant

11ant

Das versteh ich gerade nicht ganz. Wenn ich das richtig verstanden hab, sind das doch gerade schon zwei Grundstücke, nur dass beide den Eltern gehören? Dann ändert sich für das Grundstück mit der elterlichen Bebauung doch gar nichts.
Zunächst einmal schließe ich mich @11ant an mit der Frage nach der Grundflächenzahl und deren Einhaltung für das resultierende Grundstück der Eltern? Wieso das eine Frage der Erschließung bzw. Grunddienstbarkeiten sein sollte, verstehe ich allerdings (noch) nicht.
Wir wissen nicht, ob die Nichtüberschreitung der Grundflächenzahl des Elterngrundstückes (deren Wohnhaus nebst Garage auf dem Flurstück 150/1 steht) bisher grundstücksweise (150/1 und /2 zusammen veranlagt) oder flurstücksweise bewertet wurde. Worst Case wird dies bei einem Bauantrag (für 150/2 oder für ein vereinigtes Grundstück aus 150/1 und /2) neu geprüft. Augenscheinlich hält die Wohnhausbebauung von 150/1 die Grundflächenzahl ein - aber gilt dies auch unter Anrechnung einer Zufahrtsversiegelung eines GFL-Korridors ?
150/1 und das Werkstattgrundstück 150/2 haben offenbar keine Zufahrten zur Haupttrasse des vormaligen Goethestraße. Mindestens bei unterschiedlichen Eigentümern könnte 150/2 mangels Erschließung das Baurecht verweigert werden, ein förmliches GFL-Recht mit dem dienenden Grundstück 150/1 abverlangt werden oder sich die Frage stellen, eine Zufahrt von der Haupttrasse der vormaligen Goethestraße zuzulassen. Wir wissen es nicht, auch ich nicht, aber die Stichstraße 149 wird nicht aus Jux da sein.
2 Fragen würden mich außerdem quälen:
1. Sind denn Doppelhäuser überhaupt erlaubt? und
2. Braucht es bei dieser Größe des Grundstückes unbedingt eine Randbebauung?
Mir scheint, dass da genug Platz wäre auch ohne auszukommen schon allein um freier bei der Größe der Gebäude zu sein.
1. ich erkenne keinen Ausschluß von "D" oder eine Festlegung auf "E".
2. nein, der TE will wohl hypothetisch das maximale Haus-Baufenster ergründen und zu diesem Zweck die "verlorene" Breite der seitlichen Bauwiche einer Nutzung mit privilegierten Nebengebäuden zuführen. Insofern ist seine Rechnung "Grundstücksbreite minus beidseitig drei Meter gleich Summe der eigenen und Schwesterhälftenbreite".
 
Y

ypg

nein, der TE will wohl hypothetisch das maximale Haus-Baufenster ergründen
Das lese ich nicht aus der Frage. Der TE möchte zwei Grenzbebauungen für die Garagen und macht jetzt eine Nebenfrage/Problem auf, die/das es nicht geben muss, weil ja zwei Garagen nach Baurecht erlaubt wären.
offene Bauweise, also 50 Meter Hausfront sind erlaubt, usw.
Das einzige, was mich irritiert ist, dass es noch keiner ausgenutzt hat. Entweder es war nicht nötig und die Bewohner haben gut geplant oder es gibt die Regel, nur auf einer Seite eine Auffahrt zu generieren. Ich lese aber von keiner solchen Einschränkung. Deshalb würde ich eine einfache Bauvoranfrage zum DH machen: je links und rechts mit Garage, ggf sogar mit einer mutigen Erweiterung auf 2 x 9 Meter für einen AB.
Die Gemeinde ist ja vielleicht bestrebt, das alte Gebiet etwas zu verjüngen.
 
Y

ypg

Das einzige, was mich irritiert ist, dass es noch keiner ausgenutzt hat.
Ich korrigiere mich: im Bebauungsplan sind nur Vorschläge eingezeichnet, wie man zwischen dem Altbestand (grau) bauen kann.
Wenn man in Googlemaps einige Bereiche mit dem Lageplan abgleicht, dann stellt man fest, dass sich die Eigentümer/Bauherren damals viele Freiheiten hinsichtlich der Garagen nehmen konnten - unter anderem wurden Carports an die Straße gebaut oder die Garage hinten an die Baugrenze. Bebauungsplan zeigt anderes.
Der Altbestand hat sogar Garagen jinter der Baugrenze errichtet.
Nicht desto trotz: Der Schuppen, der abgerissen wird, hat ja schon sehr große Ausmaße und kann als visueller Platzhalter bei der Planung des Doppelhauses nutzen. Auch zum Nachbarn (Ecke Bremthaler Str) sollte eine Grenzgarage möglich sein.
 
Zuletzt aktualisiert 25.06.2025
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2477 Themen mit insgesamt 86150 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baugrenze umgehen durch Grundstückserweiterung anstatt Teilung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben 69
2Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
3Staffelgeschosshaus 23x30m Grundstück mit Grundflächenzahl 0,25 25
4Grundstück nehmen oder warten und Risiko in kauf nehmen? - Seite 222
5Grundstück in Marburg gefunden... Worauf achten? 11
6Anordnung Haus und Stellplätze - Kleines Grundstück - Haus mit Einliegerwohnung - Seite 327
7Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck - Seite 8586
8Platzierung Haus und Garage auf Grundstück 12
9Grundflächenzahl; § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung - Erfahrungen? - Seite 226
10Wohnen auf Werkstatt / Garagen - Seite 221
11Nachbarschaftliche Belange bei Befreiung von der Grundflächenzahl - Seite 231
12Einfamilienhaus 220qm mit Keller auf 700qm Grundstück 41
13Schwierig zu bebauendes Grundstück - ist es den Kaufpreis wert? 16
14Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm - Seite 224
15Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen? 50
16Grundriss mit Garage auf Grundstück realisierbar? - Seite 429
17Grundstück mit Einschnitt Stromstation / L-Form- Ideensuche 44
18Neubau Grundflächenzahl ausnutzen, Terrasse überbauen - Seite 321
19Kosten Garagen mit Kran setzen - Seite 220
20Süd Hang Grundstück 700qm Einfamilienhaus ca. 150qm, Ideen Input? 41

Oben