Grundstücksplanung Neubau Einfamilienhaus 180qm, mit Platz für einen Flügel

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A

aero2016

Spielst du denn Klavier und kannst das beurteilen? ;)

Und tobende Kinder... sorry, besteht euer Wohnzimmer aus Plastikmöbeln und Gummifußboden? Kinder kann und sollte man erziehen, dass sie eben nicht mit den Stiften auf dem Holztisch oder Flügel rumkritzeln...
Toben kann man auch im Flur im OG, da ist es sogar wahrscheinlicher, weil die Kinderzimmer dort liegen...
ja, tue ich und ja, kann ich beurteilen.
Und es ging mir nicht darum, dass die Kids auf dem Klavier rumkritzeln, sondern darum, dass ich dann nicht in Ruhe spielen kann.

Musizieren tut man meist gemeinsam bzw für andere.
Ne, meistens spielt man zu Hause für sich ganz alleine.
 
A

aero2016

Genau deshalb ist meine Empfehlung es so zu machen wie in 3. - nämlich mit der Anforderung (was auch immer es ist) zu einem Fachmann zu gehen. Der kann dann nicht nur den Flügel in den Raum stellen sondern auch sowas wie Raummoden berücksichtigen.
genau so ist es richtig. Ein Musikzimmer zu Hause ist für jeden Musiker ein Traum- egal ob Hobby oder Berufsmusiker
 
11ant

11ant

Ich bin mir sicher, keinen Hinweis darauf überlesen zu haben, daß der Fragesteller ein leidenschaftlicher Amateurmusiker sei, und ich verfrachte den Flügel auch keineswegs unter billigender Inkaufnahme einer Ehrabschneidung vom Salon in die Beletage. Vielmehr ist die Faktenlage folgende:
1. die Zufriedenheit des Bauherrn mit den Entwurfsversuchen scheitert bereits im Erdgeschoss - m.E. in kausalen Zusammenhang damit, daß er die Entwurfsversuche sämtlich mit dem Erdgeschoss begonnen hat (welches der schwierigere Ableitungsdonator ist);
2. für eines der beiden Stockwerke (die hier beide Vollgeschosse sein können) steht einen Flügel unterzubringen im Pflichtenheft;
3. Punkt 2 im Erdgeschoss zu erledigen, erfordert a) dort mehr Fläche, als innerhalb der gewünschten Hausgrundfläche zur Verfügung gestellt werden gewünscht wird sowie führt b) bei einem Vollgeschoss-OG (man bedenke: die Dachneigung legt hier mindestens einen großzügigen Kniestock nahe) zu einem Flächenüberschuß im Obergeschoss (der Bebauungsplan schließt "Toskana"-Obergeschosse zwar nicht aus, damit wäre das Haus in dieser Umgebung aber ein Fremdkörper);
4. der Bauherr will dem Flügel als dessen Erbe ein dessen Wert nicht beschädigendes Plätzchen bieten und sieht dieses nicht zwingend in einem Rahmen, wie man ihn aus den Hauskonzerten in Bogenhausener Villen aus Derrick-Folgen kennt.

Ich bin also keineswegs mit dem Motiv des banausischen Meuchelmords an der akustischen Feinschmeckerei unterwegs, wenn ich den eigenen Vorschlag des Fragestellers aufnehme und ihn ermuntere, im Flügel im gleichwertigen OG auch eine Lösung seines Planungsknotens zu erkennen. Akustikbau wäre dort - Stichwort partiell offene Dachuntersicht - durchaus sogar vielfältiger möglich.
 
H

HeimatBauer

Hang
Gesamtes Grundstück fällt von Nord->Süd um ca. 1,2m auf 29m, im Baufenster des Hauses auf 13m fällt es um ca. 0,6-0,80m
(...)
-könnt Ihr nicht verzichten:
Keller ist noch diskussionswürdig. Meine Frau ist pro Keller. Ich könnte darauf verzichten.
Zum Thema "Keller" und "Hang" ist die Kellerregel zu beachten. 0,8m ist schon mal was.

Balkon, Dachterrasse
Falls Platz im Bad für eine Sauna ist, wäre ein Balkon schön. Aber vermutlich fällt er aus Kostengründen weg.
Von einer ins Bad hineingequetschten Sauna möchte ich abraten. Eine Sauna braucht IMHO einen eigenen Raum. Natürlich KANN man einfach das Bad so groß machen, dass eine Sauna und ein Ruheraum und XYZ noch reinpasst - dann ist man bei einer gigantischen Halle die aus meiner Erfahrung nie wirklich gemütlich wird.

Freunde von mir haben dieses Setup und die haben
- Wand 1 komplett Glasfenster wegen der Aussicht (Überraschung: Die sind in beiden Richtungen durchsichtig!)
- Wand 2 die Doppelwaschtischanlage (an der immer nur einer gleichzeitig genutzt wird)
- Wand 3 Badewanne und Duschanlage (von der nur die Dusche genutzt wird)
- Wand 4 ist die Sauna
Die Quadratmeterzahl ist absurd und es ist das vom Gefühl her unangenehmste Bad in dem ich je war. Es ist auch immer kalt, egal wie heftig man heizt - außer die Sauna ist an, dann verglüht man - außer man macht die inzwischen verklebten Fenster auf... in der Mitte der Halle stehen jetzt etwas demotiviert die Liegen.

Also ja, wenn man nach Klafs geht, die haben schicke Hochglanzprospekte wo ihre Sauna alles reinpasst. Probier sowas mal lieber aus.
 
11ant

11ant

Zum Thema "Keller" und "Hang" ist die Kellerregel zu beachten. 0,8m ist schon mal was.
Wandhöhe 6,1m (ab OK Erdgeschoss) - Sockelhöhe 0,3m (ab OK Erdgeschoss) - Abgrabung unzulässig - Anschütten bis 0,5m
Soweit ich mich mit Kellerregeln auskenne.
haben wir es hier mit einem Kann-Keller zu tun, und der Wunsch des Bauherrn nach einem Keller von geringerer Grundfläche als derjenigen des Haupthauses* wäre leicht erfüllbar.

*) bei dieser Gelegenheit zur Idee der Garagenunterkellerung: nein, die sehe ich hier nicht, und die wäre wie in Abschnitt "Kleinstkeller" im dritten Teil der Kellerreihe "Alternative Kellerformen und Kostengründe" sowie im zweiten Teil "Teilkeller: Die Lösung zwischen Ja und Nein?" erläutert auch kein so großer Geniestreich.
 
Y

ypg

Zum Thema "Keller" und "Hang" ist die Kellerregel zu beachten. 0,8m ist schon mal was.
0,8 sind 0,8. nicht mehr! Und manchmal auch nur 0,6 ;)
In Anbetracht dessen, dass der TE etwas mehr Fläche im EG braucht, da er gerne einen Flügel hat, ein schönes Grundstück mit unverbaubaren Blick, nur leider nach NW, gehe ich von einem Verzicht des Kellers aus, damit im EG mehr Spielraum vorhanden ist.
Dann kann man im DG auch eine schöne Sauna mit Blick unterbringen. Ich würde das Geld in schöne Dinge investieren und nicht in einen Keller, der, wenn man ihn wohnlich nutzen will, entweder höher setzen oder/und weitere Erdbewegungen einsetzen müsste.
Das tut dem Grundstück und dem Geldbeutel gar nicht gut. Und letztendlich bleibt kein Platz bzw _Raum_ für den Flügel und noch so weiteres.
@DerBer1
Wie sieht es mit der Grundflächenzahl aus: 180qm sind mit Garage schnell erreicht. Gehen Nebenanlagen und Pflasterung mit der sog. 2. Grundflächenzahl mit 50% extra?
 
Zuletzt aktualisiert 12.05.2024
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