Bayerische Bauordnung - Gauben in flachen Dächern nicht erlaubt?

4,80 Stern(e) 4 Votes
B

Bienenwabe

Hallo, wir wollen in ein Dach mit 25° Neigung eine Gaube bauen. Ein Architekt sagte mir, dass das die Bayerische Bauordnung nicht zulässt, da das Dach zu flach ist., es müssten mindestens 35° sein
Wenn ich da als Laie mal über die Verordnung drüberlese, dann finde ich da nichs dazu. Kennst sich da jemand aus? Danke für Tipps.
 
Y

ypg

ich glaube es zu verstehen, dass es in den BPlänen geregelt ist.

Mal anders gefragt: was wollt ihr denn mit der Gaube erreichen? Entweder habt ihr mit der geringen Standhöhe ein flaches Dach, dass die Gaube nicht untergeordnet sein wird oder ihr habt einen hohe Kniestock, sodass ihr die Gaube gar nicht im Bereich einer Stehhöhe nutzen könnt. Dass man bei ersterem auf die Idee kommen könnte, glaube ich gern. Aber baulich wird sie viel zu lang ausgeführt sein müssen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie das aussieht.
 
11ant

11ant

Hallo, wir wollen in ein Dach mit 25° Neigung eine Gaube bauen. Ein Architekt sagte mir, dass das die Bayerische Bauordnung nicht zulässt, da das Dach zu flach ist., es müssten mindestens 35° sein
Wenn ich da als Laie mal über die Verordnung drüberlese, dann finde ich da nichs dazu. Kennst sich da jemand aus? Danke für Tipps.
Das kann Dir im Prinzip jedes Geodreieck erklären: je flacher die Dachneigung, desto länger muß die Gaube für den gleichen Höhengewinn werden. Ein Fenster von 1 m Höhe führt zu einer 2,14 m langen Gaube (wobei Du vermutlich ohnehin eher eine "Gaube" aka Zwerchhaus meinst). Zudem haben Gauben/Zwerchhäuser meist ein Schleppdach mit einer Neigung selbst schon nicht weit von 20°, was die Gaube bzw. das Zwerchhaus gegen unendlich lang werden ließe und eine enorme Haustiefe erfordern würde, um noch vor dem First zu landen.

Ich denke, Du solltest einmal zumindest eine konkrete Baukörperform diskutieren, sonst kommst Du nie zu Potte.

Im übrigen kennen wir von Deinem Bebauungsplan glaube ich nur die Bemerkung
"Man untsterstützt alles was weitere Bauflächen schafft"
als Haltung der Gemeinde, deren Votum sich das Landratsamt meistens anschlösse.

Mal anders gefragt: was wollt ihr denn mit der Gaube erreichen?
Dem kann ich mich nur anschließen.
 
B

Bienenwabe

Danke für eure Kommentare. Was ich damit erreichen will ist Platz für einen Schreibtisch zu schaffen wo er benötigt wird und heute keiner ist.
Optik und Co sind mir eigentlich ziemlich egal.
Der Zimmerman meines Vertrauens meinte baulich bekommt man da eine "Gaube" hin, er hat die Pläne gesehen. Ob Zwerchhaus oder Gaube, das soll er entscheiden.
Bebauungsplan gibt es keinen in der Gegend, es stehen allerhand verschiedene Häuser.
Frage mich wie gesagt ob die Bayerische Bauordnung hierzu Regeln beinhaltet.
 
11ant

11ant

Danke für eure Kommentare. Was ich damit erreichen will ist Platz für einen Schreibtisch zu schaffen wo er benötigt wird und heute keiner ist.
Optik und Co sind mir eigentlich ziemlich egal.
Ach, hast Du in der Zwischenzeit gebaut (und stehhöhenmäßig eng geplant) ? - zeige doch mal, was geheilt werden müßte.
Der Zimmerman meines Vertrauens meinte baulich bekommt man da eine "Gaube" hin, er hat die Pläne gesehen. Ob Zwerchhaus oder Gaube, das soll er entscheiden.
Ob der Dachaufbau eine Gaube oder ein Zwerchhaus wäre, hängt von ihrer Lage ab: auf einer (unteren) Mittelpfette bzw. dem Drempel aufgesetzt ist es eine Gaube, auf der Außenwand bzw. deren Kniestock aufgesetzt ein Zwerchhaus.
Bebauungsplan gibt es keinen in der Gegend, es stehen allerhand verschiedene Häuser.
Frage mich wie gesagt ob die Bayerische Bauordnung hierzu Regeln beinhaltet.
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, sehe ich aus dem Einfügungsgebot keine Ablehnung der Gaube ableitbar und würde eher nicht damit rechnen, daß das Bauamt den Umbau ablehnen bzw. überhaupt auf Einklang mit der Landesbauordnung prüfen würde.
 
B

Bienenwabe

Es ist keine Bauwunde, eher eine Optimierung nach Kauf. Wir haben ein Haus gekauft und da die Renovierung günstiger war als geplant überlegen wir das Arbetszimmer aus dem Keller unters Dach zu verlegen. Leider passt da heute kein Stehschreibtisch hin.

Es ist ien Zeltdach mit 1m Kniestock und da überlegen wir nun nach Ost und West etwas zu erweitern. Aussehen wie gesagt zweitranging.
Schnittzeichnung eines Hauses mit geneigtem Dach, Dachneigung 25°, sichtbare Maßlinien.
 
Zuletzt aktualisiert 10.10.2025
Im Forum Dach gibt es 799 Themen mit insgesamt 6687 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bayerische Bauordnung - Gauben in flachen Dächern nicht erlaubt?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Unterschied Gaube Zwerchgiebel Zwerchhaus - Unklarer Bebauungsplan 16
2Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock) 11
3Erlaubte Gebäudehöhe (Kniestock) laut Bebauungsplan? 10
4Dach gestalten / Nutzung 2. Stockwerk bei 2 Vollstockwerken Pflicht - Seite 423
5Bauplan sieht vor Kniestock unzulässig 16
6Kniestock erhöhen - Traufhöhe überschreiten? - Seite 322
7Einfamilienhaus, Eingeschossigkeit, Kniestock, Fenster OG 30
8Kniestock erhöhen: Machbarkeit, Kosten, Alternativen? 10
9Nur Gaube erlaubt, Lösungen? 82
10Dachneigung und Kniestock bei Wunsch nach Flachdachgaube 26
11Kniestock und Fenster für Garagenaufstockung 17
12Meinungen zur Grundrissplanung (Iso Ansichten, Grundrisse, Bebauungsplan) - Seite 343
13Dach, Flachdach, Satteldach, Pultdach - Was kostet wie viel? 22
14Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m 12
15Einfamilienhaus (2Etagen+Wohn-Keller+ausgebautes Dach) etwa 200qm -Änderungen - Seite 2162
16Bebauungsplan interpretieren / überhaupt umsetzbar? - Seite 270
17Bebaungspläne mit 1m Kniestock noch teitgemäss? - Seite 316
18Unwirtschaftlicher Bebauungsplan 31
19Bebauungsplan - 1,5 geschossige Bebauung? 16
20Bebauungsplan-Unterschied bei Erdgeschoss, Dach und Eingeschossig 17

Oben