Ecke mit Metall-Abschlussprofil und Sockel-Anschluss Pfusch?

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S

sonnenengel

Hallo zusammen,
in der Wohnung meines Bruders wurde in den letzten Wochen das Bad saniert und u.a. neue Fliesen verlegt. An einer 90°-Ecke, wo eine 1,20m hohe Fliesenwand (incl. Abschlussprofil) auf den Sockel trifft, hat der Fliesenleger aus unserer Sicht etwas "gepfuscht". Wunsch meines Bruders war es, dass die 1,20m hohe Fliesenwand (incl. Abschlussprofil) bis zum Boden reicht und an das Abschlussprofil der Sockel angefügt wird (ich habe es im Foto versucht, zu visualisieren).

Der Fliesenleger meint aber, dass dies bzgl. der Verlegung nicht möglich wäre (ohne nähere Begründung). Meine erste Recherche ergab, dass die dunkle Sockelfliese mit einem Reaktionsharz-Kleber auf das Abschlussprofil (und die restliche Wand) hätte geklebt werden können, alternativ wäre der Bereich der Abschlussleiste ohne Fliesenkleber (von der Sockelfliese) geblieben und die Lücke lediglich ausgefugt worden.

Wie seht ihr das? Hat der Fliesenleger hier Recht oder kann mein Bruder diese Ausführung beanstanden?

Vielen Dank schonmal!

ecke-mit-metall-abschlussprofil-sockel-anschluss-ist-das-pfusch-626319-1.jpg
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Grundsätzlich wäre tatsächlich eine Verklebung der Sockelfliese mittels Reaktionsharz möglich gewesen.
Dass er es so gemacht haben will, ist zu bestreiten, denn der Aufwand wie auch die Kosten für einen Reaktionsharzklebstoff rechtfertigen bei einer Standardwand den Einsatz nicht.
Dennoch würde ich angesichts der "Kleinigkeit" (aus gutachterlicher Sicht handelt es sich dabei um eine solche) nicht offiziell beanstanden bzw. formgemäß rügen.
Dies ginge zudem auch nur dann, wenn das Ausführungsdetail vorher so schriftlich festgehalten wurde. Das ist es aber sicherlich nicht.
Insofern mag die gegebene Situation aus ästhetischen Gründen geeignet sein, den Unwillen zu äußern, fachtechnisch jedoch nicht!
Ich würde das Gespräch mit dem Fliesenleger suchen, er nimmt die Fliese von der Wand und verklebt die neue Fliese entsprechend den Anforderungen und Wünschen.
Das ist tatsächlich kein großer Aufwand - und schon gar kein Problem!
Die anfallenden (und ohne Zweifel überschaubaren) Kosten würde ich -so meine Empfehlung- bezahlen und keinen Unfrieden aufkommen lassen.
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Für einen Streit ist das Ganze zu unbedeutend - auch wenn das von der Bauherrenseite möglicherweise anders gesehen wird.
Gruß und eine kluge Entscheidung: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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