Geländer-Richtlinien - Kopfschutzfangstelle und Bekletterung

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F

Fertighaus123

Schau dir die Vorgaben nach § 3 LBOAVO einfach selber an.
Vielen Dank! Genau sowas hab ich gebraucht.


Könnt ihr mir noch beim Aufdröseln helfen?

(5) Öffnungen in Umwehrungen nach Absatz 1 dürfen bei Flächen, auf denen in der Regel mit der Anwesenheit von Kindern bis zu sechs Jahren gerechnet werden muss,
1. bei horizontaler Anordnung der Brüstungselemente bis zu einer Höhe der Umwehrung von 0,6 m nicht höher als 2 cm, darüber nicht höher als 12 cm sein,
2. bei vertikaler Anordnung der Brüstungselemente nicht breiter als 12 cm sein,
3. bei unregelmäßigen Öffnungen das Überklettern nicht erleichtern und in keiner Richtung größer als 12 cm sein.

Bei uns ist nicht mal im Ansatz mit regelmäßigem Kinderbesuch zu rechnen, dann lese ich auch keine Einschränkungen an den Abständen der Streben. Richtig?

Der Abstand dieser Umwehrungen von der zu sichernden Fläche darf senkrecht gemessen nicht mehr als 12 cm betragen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen.
Was bedeutet das genau?

Ich weiß alles fraglich, dennoch möchte ich hier die Sachlage aufklären: was ist erlaubt und was nicht?
 
S

Schorsch_baut

Vielen Dank! Genau sowas hab ich gebraucht.


Könnt ihr mir noch beim Aufdröseln helfen?

(5) Öffnungen in Umwehrungen nach Absatz 1 dürfen bei Flächen, auf denen in der Regel mit der Anwesenheit von Kindern bis zu sechs Jahren gerechnet werden muss,
1. bei horizontaler Anordnung der Brüstungselemente bis zu einer Höhe der Umwehrung von 0,6 m nicht höher als 2 cm, darüber nicht höher als 12 cm sein,
2. bei vertikaler Anordnung der Brüstungselemente nicht breiter als 12 cm sein,
3. bei unregelmäßigen Öffnungen das Überklettern nicht erleichtern und in keiner Richtung größer als 12 cm sein.

Bei uns ist nicht mal im Ansatz mit regelmäßigem Kinderbesuch zu rechnen, dann lese ich auch keine Einschränkungen an den Abständen der Streben. Richtig?

Der Abstand dieser Umwehrungen von der zu sichernden Fläche darf senkrecht gemessen nicht mehr als 12 cm betragen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen.
Was bedeutet das genau?

Ich weiß alles fraglich, dennoch möchte ich hier die Sachlage aufklären: was ist erlaubt und was nicht?
In der Regel und regelmäßig sind zwei unterschiedliche Aspekte.
Die Anwesenheit von Kindern unter 6 kann man in der Regel in Rechenzentren, Chemielaboren oder Krematorien ausschließen. Kannst Du sicher ausschließen, dass bei Dir mal ein Kind zu Besuch ist?
 
F

Fertighaus123

Kannst Du sicher ausschließen, dass bei Dir mal ein Kind zu Besuch ist?
Okay, das kann ich wahrlich nicht.


Der Satz hier:

Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und bei Wohnungen.

in Verbindung mit dieser Erklärung:

3. Was versteht man unter den Gebäudeklasse 1 bis 3?
Die Einstufung der Gebäudeklassen findet sich in § 2 Abs. 4 Landesbauordnung:
- Gebäudeklasse 1:
freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungs-
Einheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von
insgesamt nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
Anmerkung: Hinsichtlich Länge und Breite bzw. Grundflächen gibt es bei der
Gebäudeklasse 3 keinerlei Begrenzungen!
Höhe im Sinne der Definition ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen
Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel.


Unser Haus ist ohne Keller vom Rohfußboden bis zum First 6,9m hoch...
 
F

Fertighaus123

Ich kann den Beitrag leider nicht mehr ändern...

Bedeutet das dann aber, selbst wenn durch die Definition der Gebäudeklasse die Sätze 1 und 2 ausgeschlossen sind, 3. noch immer gilt und der besagt:
3. bei unregelmäßigen Öffnungen das Überklettern nicht erleichtern und in keiner Richtung größer als 12 cm sein.

Bedeutet das, dass die Abstände weder waagrecht noch senkrecht größer als 12cm sein dürfen?

Also in BW einfach verloren, richtig? (Sofern man auch nur einmaligen Kinderbesuch nicht ausschließen kann.)
 
S

Simon-189

Hallo,

die Lichte Weite bei vertikalen Füllstäben muss kleiner als 120mm betragen. Wenn wie von euch gewünscht horizontale Füllstäbe ausgeführt werden sollen, sind Lichte Weiten von max. 20-25mm zu beachten. Durch diese kleinen Abstände soll ein hochklettern bzw. einfädeln eines Kinderfußes verhindert werden. Dazu gibt es eine schöne Übersicht der DIN 18065 vom TÜV Süd, einfach mal googlen und den Punkt "Sicherheit für Kleinkinder" suchen. Das mal zum offiziellen Teil.

Ich habe schon die von dir gezeigte Variante konstruieren dürfen, hier wurden dann vorübergehend, solange die Kinder noch klein sind Plexiglasscheiben innenseitig ans Geländer montiert um das hochklettern zu verhindern. Nachdem die Kinder alt genug waren, kamen die Plexiglasscheiben wieder weg und vermeintlich alles war gut. Bis mal jemand beim "Unterhalten von oben nach unten" und Auflehnen auf den Handlauf seinen Fuß mittig auf einen horizontalen Füllstab abgelegt und etwas gedrückt hat. Schon war der Füllstab verbogen... Und das bei einem Pfostenabstand vom unter 90cm. Dafür sind liegende Flacheisen oder noch schlimmer Rundeisen halt nicht gemacht.

Horizontale Lichten von 20-25mm sind nicht nur fertigungstechnisch ein Graus, auch optisch ist das eine Katastrophe.

Ich kenne die Regularien in BW nicht, wird der Bau dort nochmals vom Bauamt abgenommen? Aus Hausbaufirmen-Sicht kann ich es gut verstehen, dass sie sich da raushalten wollen. Wenn was passiert wäre es ihre Schuld. So lange nichts versicherungsrelevantes passiert, könnte man wohl ein Auge zudrücken aber den Schuh zieht sich niemand freiwillig an.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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