Ich glaube, das ist nicht richtig. Meines Erachtens wird jedes Gebäude getrennt bewertet und dann vom jeweiligen Baujahr über 80 Jahre abgeschrieben.Auch bei der Rechtmäßigkeit der Restnutzungsdauer habe ich Zweifel. Mein Haus ist recht neu, Inbetriebnahme war im Jahr 2000. Das Haus meiner Eltern ist fast 100 Jahre alt und irgendwann bleibt vermutlich nur der Abriss, weil es nicht wirtschaftlich saniert werden kann. Die bilden aus beiden Häusern einfach einen Durchschnittswert...
Wenn ich mich recht entsinne, habt ihr euch über Steuerberater und Fachanwalt ein Konstrukt ausarbeiten lassen, wo der zivilrechtliche Eigentümer ein anderer ist, als der steuerliche Eigentümer. Aus meiner Sicht wäre es gerade jetzt wichtig, dass da nochmal ein Steuerberater über euren Bescheid drüber schaut.Die ganze Grundsteuer-Thematik geht mir ohnehin total auf den Keks, zumal das Unmengen an Lebenszeit bindet. Bei mir kommt noch hinzu, dass dadurch die steuerlichen Zuordnungen verwässert werden, weil meine Eltern als Grundstückseigentümer künftig nur noch eine einzige Grundsteuernummer haben, unter der dann mein Haus mitläuft. Bisher hatten wir vier verschiedene Grundsteuernummern. Ich will ja nicht irgendwann für mein selbst gebautes und selbst bezahltes Haus Erbschaftssteuer zahlen, weil es dem Vermögen meiner Eltern zugerechnet wird...
Im Übrigen war das mit den 2 Bescheiden auch jetzt schon so. Es wurde ein Grundlagenbescheid auf Basis der Werte von 1964 bzw 1935 erlassen und dann der Grundsteuerberscheid. Auch da hätte man gegen den Einheitswertbescheid Einspruch einlegen müssen.Man kann nur echt jedem raten, jetzt schon Einspruch gegen den Grundlagenbescheid einzulegen und nötigenfalls zu klagen, um nicht später, wenn der Grundsteuerbescheid kommt, vom Rechtsweg abgeschnitten zu sein. Allein dieses zweistufige Verfahren, wo die Leute jetzt was ausfüllen sollen und noch gar nicht erkennen können, zu welcher Grundsteuer das am Ende führt, verstößt meiner Meinung nach gegen den staatsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.
Ich kann keine offensichtlichen Fehler erkennen. Meine Angaben wurden korrekt übernommen. Aber ob die Restnutzungsdauer da richtig ist und ob die da korrekt gerechnet haben, mit den Werten, das kann ich natürlich nicht wissen. Einige Begriffe müsste ich auch erstmal nachlesen. Aber ich nehme an - und hoffe - dass der Bescheid zumindest nicht grob inkorrekt ist.Allein das ist ja schon eine Zumutung für die Leute. Man muss tatsächlich jetzt schon gegen den Grundlagenbescheid vorgehen, um zu verhindern, dass der bestandskräftig wird. Wenn der Staat korrekt agieren würde, dann könnte er die Bescheide als "vorläufig" erlassen, um sie offenzuhalten.
Hier wurde eine ungerechte Regelung gegen eine noch ungerechtere Regelung ersetzt.
Sind denn in Deinem Bescheid offensichtliche Fehler, was die Art des Hauses, die Wohnfläche oder den ungefähren Wert angeht? Oder würdest Du sagen, dass das so ungefähr hinhaut? Es bringt natürlich nichts, Einspruch einzulegen, wenn man den nicht begründen kann...
Wir haben uns überhaupt kein Konstrukt ausarbeiten lassen, hätten wir wohl mal machen sollen. Aber ehrlich gesagt - ich war da Mitte 20 und hatte kaum Ahnung. Ich habe die Baugenehmigung beantragt und erhalten, und musste nur eine Einverständniserklärung meines Vaters einreichen. Er war damals alleiniger Eigentümer und hat erst vor Kurzem die Hälfte seines Besitzes an meine Mutter übertragen, damit es später mal zwei Erbfälle gibt und ich von zwei Freibeträgen profitieren kann.Wenn ich mich recht entsinne, habt ihr euch über Steuerberater und Fachanwalt ein Konstrukt ausarbeiten lassen, wo der zivilrechtliche Eigentümer ein anderer ist, als der steuerliche Eigentümer. Aus meiner Sicht wäre es gerade jetzt wichtig, dass da nochmal ein Steuerberater über euren Bescheid drüber schaut.
Ja, da kann man nur mit Schrecken drauf schauen. Trotzdem werde ich niemals die Partei wählen, die als einzige Partei klare Absagen an Substanzsteuern erteilt. Schon ein einziges Prozent würde meine gesamte Altersversorgung ruinieren.Im übrigen kann man jetzt schön im Ansatz erkennen, was rauskommt, wenn ein Vermögenssteuer eingeführt werden würde. Da ist das Immobilienvermögen nur ein kleiner Teil, was bewertet werden muß.