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ᐅ Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu


Erstellt am: 27.04.22 09:45

Pianist01.02.23 12:23
Aber überlege mal, wie sich eine Differenz von 180.000 EUR langfristig auf die Grundsteuer auswirkt. Das Finanzamt ist ja auch noch der Meinung, dass es sich um ein Mietgrundstück handelt, weil das Haus meiner Eltern als Zweifamilienhaus gilt, so dass drei Wohnungen auf dem Grundstück sind, und dann ist das wohl ein Mietgrundstück. Die haben dann den fiktiven Mietwert für die nächsten 50 Jahre hochgerechnet und kommen da auf eine Millionensumme.

Auch bei der Rechtmäßigkeit der Restnutzungsdauer habe ich Zweifel. Mein Haus ist recht neu, Inbetriebnahme war im Jahr 2000. Das Haus meiner Eltern ist fast 100 Jahre alt und irgendwann bleibt vermutlich nur der Abriss, weil es nicht wirtschaftlich saniert werden kann. Die bilden aus beiden Häusern einfach einen Durchschnittswert...
cschiko01.02.23 13:44
Ich sage auch nix zur Rechtmäßigkeit!

Das Problem ist dort, das man sich einfach der BRW bedient hat, ohne dort Anpassungsmöglichkeiten einzubauen. Allerdings ist dort auch das Hauptproblem, das man sich im Grunde in einem Massenverfahren befindet und dort eben "Einzellfälle" dann keine Berücksichtigung finden. Man hätte dort aber wohl Mechanismen einbauen/vorsehen sollen, die es dann dem Finanzbeamten überhaupt ermöglichen abzuweichen.

Zur Restnutzungsdauer, ja da gibt es ne Untergrenze. Unterschreitet mein Haus auch, auf der anderen Seite mal ganz ehrlich das Haus fällt nicht nach 80 Jahren auseinander sondern wird oft deutlich länger genutzt.

Zu den 180.000€, bei 400€ Differenz reden wir also über etwa 450m²? So doof das ist aber das ist dann eben so, zumindest im aktuellen Verfahren gibt es für solche Flächen kaum bzw. gar keine Anpassungsmöglichkeit. Zu dem Thema Mietgrundstück kann ich nichts sagen. Es ist am Ende sicher kein sauberes Verfahren, ein Hauptproblem dabei ist aber eben auch das man zig Millionen Grundsteuerbescheide erstellen muss und es da einfach kaum möglich ist jeden Fall einzeln zu betrachten.
Pianist01.02.23 14:48
Es hätte ja eine total einfache Möglichkeit gegeben, nämlich die Grundsteuer ersatzlos abzuschaffen. Aber so hat man jetzt Millionen von sinnlosen Arbeitsstunden produziert, nicht nur bei jedem einzelnen Bürger, sondern auch in den Behörden. Dafür bleibt das Tagesgeschäft in den Finanzämtern offenbar liegen, jedenfalls habe ich noch nie so lange auf meinen Einkommenssteuerbescheid gewartet.

Dass das BVerfG die bisherige Art der Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, ist ja verständlich. Aber die jetzigen Lösungen sind vermutlich noch ungerechter als die bisherigen Regelungen. So ein "typisiertes Verfahren" ohne Möglichkeit, auf Besonderheiten von Einzelfällen einzugehen, kann nicht gerecht sein.

Und mal ganz abgesehen von der Sache mit den Bodenrichtwerten habe ich persönlich dann noch das Problem mit der Aufweichung der steuerlichen Zurechenbarkeit meines Hauses, was ja nach Baugesetzbuch eigentlich meinen Eltern gehört, weil es auf deren Grundstück steht.
SoL01.02.23 14:57
So, heute zugegangen, Niedersachsen.
Bisher: 209€ p.a. bei Hebesatz 490%
Äquivalenzbetrag: 234.80€ * Hebesatz X

Na da bin ich Mal gespannt, wie der Hebesatz wird...
Zumindest weiß ich jetzt, dass unser BRW etwa doppelt so hoch ist wie Durchschnitt in der Gemeinde.
Winniefred01.02.23 15:04
Wir haben unseren Bescheid auch schon, aber damit kann man ja nichts anfangen, bis die neuen Hebesätze veröffentlicht werden. Und den Bescheid selbst kapieren wir auch nicht.
Pianist01.02.23 15:06
Ja, da werden Bescheide verschickt, die niemand versteht. Mit Zahlen in Größenordnungen, die einigen älteren Leuten wohl Schnappatmung oder gleich einen Herzinfarkt bescheren werden. In Niedersachsen auf dem Land mag das ja alles noch im Rahmen sein, aber hier in Berlin kann einem angesichts der Zahlen echt schwindelig werden...
grundsteuerhebesatzgrundstückrestnutzungsdauerbrw