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ᐅ Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu


Erstellt am: 27.04.22 09:45

K a t j a27.04.22 12:30
Bin da auch gespannt, wie die das berechnen. Unser Bodenrichtwert hat sich in den letzten Jahren vervierfacht. Bei der derzeitigen Inflation wird das vermutlich auch noch weiter steigen.
Neubau202227.04.22 13:33
K a t j a schrieb:

Bin da auch gespannt, wie die das berechnen. Unser Bodenrichtwert hat sich in den letzten Jahren vervierfacht. Bei der derzeitigen Inflation wird das vermutlich auch noch weiter steigen.

Bei uns lag der BRW bis
2019 bei 40 € /qm,
2020: 120 € / qm,
2021: 100 € / qm und
2022: 250 € / qm.

Muss man nicht verstehen :-)
Musketier27.04.22 17:28
Wobei die bisherige Berechnungsmethode ja nicht auf den Bodenrichtwert abgestellt hat. Insofern ist die bisherige Preisentwicklung des BRW ja erstmal irrelevant. Ich vermute mal es ist sogar besser, wenn der BRW jetzt noch steigt, als wenn der dann ab 2025 massiv nach oben geht. Ich denke mal die Städte und Gemeinden dürften auch dann wieder einen Hebesatz haben, der dann für 2025 neu festgesetzt wird.

Ich werd mich aber demnächst mal damit beschäftigen dürfen, da wir auf Arbeit für zig Immobilien die Anforderungen zur Abgabe der Erklärung bekommen haben.
guckuck227.04.22 17:34
Hat jemand ne Ahnung wieviele Jahre eine nicht erhobene Grundsteuer nachgefordert werden kann?
Wir wohnen schon mehrere Jahre hier und haben nichtmal den Schrieb vom Finanzamt wg. Einheitswertermittlung erhalten. Zahlen zwar schon ein bisschen Grundsteuer, aber nur auf Basis des leeren Baugrundstücks.
Benutzer20027.04.22 18:20
guckuck2 schrieb:

Hat jemand ne Ahnung wieviele Jahre eine nicht erhobene Grundsteuer nachgefordert werden kann?
Der Anspruch der Gemeinde auf Zahlung der Grundsteuer verjährt nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch auf die Grundsteuer erstmals fällig geworden ist.
ypg27.04.22 18:26
guckuck2 schrieb:

Hat jemand ne Ahnung wieviele Jahre eine nicht erhobene Grundsteuer nachgefordert werden kann?
Wir wohnen schon mehrere Jahre hier und haben nichtmal den Schrieb vom Finanzamt wg. Einheitswertermittlung erhalten. Zahlen zwar schon ein bisschen Grundsteuer, aber nur auf Basis des leeren Baugrundstücks.
Habt ihr denn der Gemeinde/Finanzamt den Einzug gemeldet? Bei uns hat irgendein Amt nachgefragt!
grundsteuerbrwbodenrichtwertfinanzamtanspruch