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ᐅ Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu


Erstellt am: 27.04.22 09:45

jrth215105.08.22 12:37
Da ich mich da noch nicht eingelesen habe und Google auf die schnelle nicht weiterhilft:
Wir haben unser Grundstück im Februar notariell unterschrieben. Gebaut wird hoffentlich ab September/Oktober. Müssen wir hier was einreichen? Eigentlich ja nicht, wenn Stichtag der 1.1. ist. Wie läuft das, sobald das Haus fertig ist?
Yaso2.005.08.22 13:00
Schwabe23 schrieb:

In der Erklärung gibt es ja eine Kategorisierung nach bebaut und unbebaut (A,B und C). Grade unbebaute aber baureife Grundstücke will man ja künftig ordentlich besteuern was prinzipiell ja gut ist. Aber der Stichtag ist der 1.1.2022 für die Erklärung, greifen tut das Ganze erst 2025. Wir sind aktuell mitten im Bau, am 1.1. hatten wir aber noch Wiese. Bezug ist nächsten Sommmer.
wenn ich da jetzt C angebe werde ich die nächsten 7 Jahre bis zur nächsten Erfassung abgestraft. Kann ich das einfach direkt als bewohnt angeben? Was meint ihr?

Ich habe die Erklärung online gemacht und ich meine, da stand explizit drin, man solle sich vorstellen, wie das Grundstück am 1.1.22 war. Wenn da nichts war, dann kann man dazu ja auch nichts abgeben. Man könnte ja evtl. später auch Nachweisen, dass der Baustart an Tag x war.

Am Ende gabs auch noch die Möglichkeit von Ergänzungen.

Die habe ich in Anspruch genommen, da nach Eigentumsanteilen an den Grundstücken gefragt wird. Es müssen alle Grundstücksteile angebeben werden (bei unserer Doppelhaushälfte gab es 3 Grundstückseinträge, wegen der privaten Zuwegung, die allen Parteien gehört). jedoch wird nur 1 mal danach gefragt, welchen Anteil man am Grundstück hat.

Sobald man die Ergänzungen hinzufügt, so steht es da, wird die Erklärung manuell von einem Sachbearbeiter bearbeitet.

Vielleicht schreibst du dort die Erklärung rein?!
jrth2151 schrieb:

Da ich mich da noch nicht eingelesen habe und Google auf die schnelle nicht weiterhilft:
Wir haben unser Grundstück im Februar notariell unterschrieben. Gebaut wird hoffentlich ab September/Oktober. Müssen wir hier was einreichen? Eigentlich ja nicht, wenn Stichtag der 1.1. ist. Wie läuft das, sobald das Haus fertig ist?
Du hast im Februar notariell unterschrieben, aber abgeben sollst du zum Stand 1.1., da hast du dir die Frage eigentlich selbst beantwortet.
pi-pa-po06.08.22 20:02
Hat jemand Erfahrung, was Terrassen bei der Wohnraumberechnung angeht? Ich denke da an so ein typisches Einfamilienhaus mit einem einfachem flachen Garten und vielen Waschbetonplatten, die teils als Weg, teils als Terrasse genutzt werden (keine besonderen baulichen Anpassungen, das Grundstück ist einfach flach). Nach der WoFIV heisst es ja 25-50%, in der alten Verordnung waren es bis zu 50% (ohne expliziten Mindestwert). Hab auch Beiträge im Netz gefunden wo es heisst, dass auch unter 25% gemäss WoFIV berechnet werden können.

Ich finde aktuell nur Beiträge die das ganze aus Mieter oder Vermietersicht angehen.
Yaso2.006.08.22 23:12
pi-pa-po schrieb:

Hat jemand Erfahrung, was Terrassen bei der Wohnraumberechnung angeht?

Online stand im Formular, dass Terrassen zu 25% angerechnet werden, Wintergarten zu 50%.
pi-pa-po07.08.22 09:08
Yaso2.0 schrieb:

Online stand im Formular, dass Terrassen zu 25% angerechnet werden, Wintergarten zu 50%.
Danke, das scheint auch prinzipiell richtig. Aber zumindest in NRW stand irgendwo in der Wegleitung, dass nach der Wohnflächenverordnung bzw. der vorangegangenen Norm berechnet wird. Und in dieser Verordnung heisst es "in der Regel". Mein Interesse gilt nun der Frage, ob es irgendwo was belastbares gibt, wann man nach unten abweichen kann.
von Balkonen, Loggias, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte
Yaso2.007.08.22 14:32
pi-pa-po schrieb:

Und in dieser Verordnung heisst es "in der Regel". Mein Interesse gilt nun der Frage, ob es irgendwo was belastbares gibt, wann man nach unten abweichen kann.

Ich verstehe es so, dass die 25% das minimum sind und in besonderen Fällen 50% angerechnet werden müssen. So wie Terrasse 25%, aber als Wintergarten 50%.

Daher vermute ich, dass man nicht unter die 25% abweichend kann. Dem Formular konnte ich zumindest nichts anderes entnehmen.

Aber evtl. kann hier jemand ja noch was Verbindlicheres mitteilen.
grundstückterrassennotariellwofivverordnungformularwintergarten