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ᐅ Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu


Erstellt am: 27.04.22 09:45

Pianist02.02.23 13:39
Wir haben hinter unserem vorderen Grundstück ja noch ein hinteres Grundstück, und das liegt komplett im 35er-Bereich. Da wurde der Bodenrichtwert von 15 EUR akzeptiert. Ich hätte dort gerne vier Wohneinheiten geschaffen, weil in Berlin dringend Wohnraum benötigt wird und weil das für mich im Alter eine gute Einnahmequelle wäre. Aber dort darf definitiv nicht gebaut werden und die Behörde wäre auch nicht bereit, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Also mähen wir dort eben weiterhin die Wiese.
WilderSueden schrieb:

Eine Grundsteuer besteuert Grundbesitz. Das kann man gut oder schlecht finden, ist mir egal. Klar ist aber, dass der Besitz von viel teurem Grund dann höher zu besteuern ist als der Besitz von wenig oder günstigem Grund. Man kann natürlich auch die Grundsteuer als Immobiliensteuer sehen, dann hat man aber andere Probleme. Stichworte: Definition von Wohnraum, fiktive Mieten
Ich will ja gar nicht, dass unser Grundstück teuer ist. Ich habe mir das nicht ausgesucht. Und natürlich ist die Grundsteuer eine Immobiliensteuer, denn es müssen ja auch genaue Angaben zu den Häusern gemacht werden und es wird da auch mit fiktiven Mieten gearbeitet. In unserem Fall steht da irgendeine Millionensumme...

Matthias
Yosan03.02.23 05:21
Also wenn ich hier so lese, habe ich das Gefühl, dass das hessische Gesetz mit der Flächen-Faktor-Regelung recht einfach gehalten ist. Ich konnte jedenfalls durch paar Minuten Recherche und kurzer Taschenrechnerarbeit grob abschätzen, was wir bei aktuellem Hebesatz (400%) zahlen würden... etwa das selbe wie jetzt auch. In die Berechnung fließen für Wohngebäude ein: Grundstücksfläche, Wohnfläche (und da ohne komplizierte Teile für irgendwo im Grundstück liegende Terrassen oder Gartengütten o.ä.), der eigene Bodenrichtwert im Verhältnis zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der eigenen Gemeinde. Das wars. Alles andere besteht aus irgendwelchen festgesetzten Multiplikatoren etc. Das Prüfen des Bescheids dürfte hier daher unproblematisch sein.
Jetzt wäre nur noch der zukünftige Hebesatz interessant.
WilderSueden03.02.23 08:44
Pianist schrieb:

Ich will ja gar nicht, dass unser Grundstück teuer ist. Ich habe mir das nicht ausgesucht.
Natürlich hast du die das Grundstück ausgesucht, auf dem du gebaut hast 😉
Pianist schrieb:

Und natürlich ist die Grundsteuer eine Immobiliensteuer, denn es müssen ja auch genaue Angaben zu den Häusern gemacht werden und es wird da auch mit fiktiven Mieten gearbeitet. In unserem Fall steht da irgendeine Millionensumme...
Hier wird nicht nach dem Haus gefragt und auch keine Miete angesetzt. Größe und BRW, das war alles
Yaso2.009.03.23 07:49
Basti2709 schrieb:

Bei mir trudelte gestern der neue Messbescheid ein. Neuer Grundsteuerwert 405.000 Euro...abwarten was dann ab 2025 an Zahlungen auf uns zu kommt.

Wie hoch war denn euer vorheriger Grundsteuerwert? Da wir bisher nur ein unbebautes und nun ein bebautes Grundstück haben, wurde uns ein Grundsteuerwert von 429.100 € mitgeteilt.
SaniererNRW123 schrieb:

Ja, der Messbetrag ist raus - habe ich auch schon ein paar Schreiben hier liegen als Grundlage für 2025.

Ich habe gestern den Bescheid über den Grundsteuerwert erhalten, aber noch nicht den Grundsteuermessbetrag. Oder sind der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag identisch?

Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass einem empfohlen wird, grundsätzlich erstmal Einspruch dagegen einzulegen. Hat das jemand getan oder wann sollte man das tun?
Steffi3309.03.23 08:28
Auch wir haben bereits unseren Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten. Der Wert ist 114,80 Euro. Im Satz darunter steht aber „… Der Grundsteuermessbetrag ist lediglich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die von der Gemeinde mit einem gesonderten Grundsteuerbescheid festgestellt wird..“

Ich gehe also davon aus, dass der Betrag (114,80 EUR) sich noch erheblich verringert, denn bisher lag unsere Grundsteuer bei ca. 30,- EUR.
rick201809.03.23 08:33
Je nach Wohnort würde ich nicht davon ausgehen. Das kommt auf den Hebesatz der Gemeinde an.
Die neue Grundsteuer wird fairer. Warum sollte das Haus auf dem Grundstück eine Rolle spielen? Eigentlich müssten unbebaute Grundstücke gleiche viel Steuer kosten.
Wenigsten fällt die verkappte Reichensteuer für Häuser über 220m2 weg. Das war ne Frechheit.
grundsteuerwertgrundstückgrundsteuermessbetragbodenrichtwerthebesatz