W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu


Erstellt am: 27.04.22 09:45

Yaso2.028.07.22 10:32
Ich habe die Seite die Seite „Grundsteuer für Privateigentüm“ vom Bundesamt für Finanzen genutzt.

Die Erklärung war gut zu erledigen, da für fast jedes Feld auch ein Beispielbild war, wo die benötigte Information (z. B. aus dem Grundbuch) gefunden werden kann.

Jetzt muss ich noch auf einen Freischaltcode fürs Absenden der Erklärung warten, der in einigen Tagen per Post kommen soll.

Solange man mit dem selben Browser und dem selben Gerät auf die Seite zugreift, kommt man auch immer wieder auf seine Erklärung, bei nutzen eines anderen Browsers/Gerätes müsste man wieder von vorne anfangen.

Sobald ich die erste Erklärung abgeschickt habe, werde ich das ganze dann noch für die vorherige Immobilie machen.

Irgendwer erzählte mir mal, dass nach umbautem Raum und Fensterflächen gefragt werden würde.
Solche Fragen kamen bei mir nicht auf. Es wurde lediglich nach der Wohnfläche gefragt.

Kann natürlich anders sein, wenn man bei den Fragen nach Kernsanierung etc. „Ja“ anwählt.

Vielleicht kann der ein oder andere ja mal berichten, ob es solche Fragen gibt, ich kenne einige Leute die richtig bammel davor haben, weil sie befürchten, dass sie die Unterlagen dazu nicht zusammen bekommen.
Tigerlily28.07.22 21:16
Die Seite kann leider nur in manchen Bundesländern verwendet werden 🙁, denn

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Eigentümer:innen von Grundstücken in Bundesländern, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte „Bundesmodell“ entschieden haben, nutzbar. Das sind folgende elf Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ leider nicht verwendet werden.

Elster macht nicht so viel Spaß, wir hatten den Zugang schon für die Steuererklärung und haben trotzdem mit dem elektronischen Formular gekämpft, weil immer wieder Fehlermeldungen kamen. Die Bsp. zur Verdeutlichung sind sehr bürokratisch formuliert, man muss mehrmals lesen, um es zu verstehen (Wir sind aber auch eher vom Typ „ich mache mal, dann sehe ich, ob es klappt. Gebrauchsanweisungen brauchen wir nicht“)
Schwabe2304.08.22 19:26
In der Erklärung gibt es ja eine Kategorisierung nach bebaut und unbebaut (A,B und C). Grade unbebaute aber baureife Grundstücke will man ja künftig ordentlich besteuern was prinzipiell ja gut ist. Aber der Stichtag ist der 1.1.2022 für die Erklärung, greifen tut das Ganze erst 2025. Wir sind aktuell mitten im Bau, am 1.1. hatten wir aber noch Wiese. Bezug ist nächsten Sommmer.
wenn ich da jetzt C angebe werde ich die nächsten 7 Jahre bis zur nächsten Erfassung abgestraft. Kann ich das einfach direkt als bewohnt angeben? Was meint ihr?
Tolentino04.08.22 19:37
Kann dir wohl als Steuerbetrug ausgelegt werden, ich weiß es aber genauso machen.
WilderSueden04.08.22 19:55
Ich dachte BW nimmt nur den Bodenrichtwert und sonst nix?
Ansonsten würde ich beim Einzug dem Finanzamt eine Aktualisierung schicken und drauf bestehen, dass das richtig eingestuft wird
Reggert04.08.22 20:02
Wird das nicht gemeldet vom kataster/ grundbuchamt oder vom Finanzamt selber wenn man sich ummeldet auf die neue Adresse?
Ich würde es nicht angeben, dann müsstest du nämlich auch Baujahr 2021 beim Haus angeben, das halte ich für gefährlich
grundsteuererklärungprivateigentumgrundstückefinanzamt