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ᐅ Bauvoranfrage / Abweichung - wie läuft es ab?


Erstellt am: 20.03.22 11:58

N
NilsHolgersson
20.03.22 11:58
Hallo in die Runde,

wir sind in der Planungsphase in Bayern, und es gibt ein folgendes Problem:
es liegt einen Bebauungsplan (1986) vor: nur eine Satteldachform von mind. 38 Grad ist erlaubt. Es gibt aber in der Nähe auch ein Paar Häuser mit flacheren Satteldächern (so 22 Grad), so würden wir auch bauen. Wir reden natürlich mit diesen Bauherren. wie die es genehmigt bekommen haben.
Ich habe kurz mit dem Bauamt kontaktiert, mir wurde gesagt, dass ein Antrag auf eine Abweichung von Bebauungsplan zu stellen ist.
Wie geht es dann mit der Bauplanung und dem Bauvertrag?
1. Meine Idee war, eine Bauvoranfrage zu stellen, dann habe ich doch gelesen, dass diese (1) unverbindlich ist und (2) kostet und dauert fast dasselbe, was eine Baugenehmigung selbst wäre. Also bringt wenig.
2. Ein Haus mit Abweichungen so planen und eine Baugenehmigung mit Abweichungen beantragen. Was passiert aber, wenn es nicht genehmigt wird?

Mir geht es v.a. darum:
1. die Zeit - nicht das alles mehrere Monate dauern wird: die Preise explodieren weiter, und wir würden mit dem Bau schnellstmöglich beginnen
2. wann soll man den Bauvertrag unterschreiben? Falls die Abweichungen für das bereits unterschriebene Haus nicht genehmigt werden und ein andere Haus (mit einem klassischen Satteldach) geplant werden muss, was passiert dann mit dem Vertrag? Unterschrieben wird je bereits ein anderes Haus.
Also ich bin ziemlich durcheinander mit den Reihenfolgen und zeitlichen Abläufen.

Danke für Eure Meinungen!

Beste Grüße
NilsHolgersson
1
11ant
20.03.22 12:52
NilsHolgersson schrieb:

Also ich bin ziemlich durcheinander mit den Reihenfolgen und zeitlichen Abläufen.
Ja, offensichtlich. Sonst hättest Du nicht schon vor der Planung Bedenken gegen eine 38° Dachneigung.
NilsHolgersson schrieb:

Mir geht es v.a. darum:
1. die Zeit - nicht das alles mehrere Monate dauern wird: die Preise explodieren weiter, und wir würden mit dem Bau schnellstmöglich beginnen
2. wann soll man den Bauvertrag unterschreiben? Falls die Abweichungen für das bereits unterschriebene Haus nicht genehmigt werden und ein andere Haus (mit einem klassischen Satteldach) geplant werden muss, was passiert dann mit dem Vertrag? Unterschrieben wird je bereits ein anderes Haus.
1. ist auch eine überhastete Planung mit einigem Potential an Mehrausgaben behaftet und
2. einen Bauvertrag unterzeichnet man vor allem: N.I.E.M.A.L.S. voreilig !
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
G
gutentag
20.03.22 13:10
Die Fragen sollte Dir Dein Planer beantworten können.

Gibt es einen Bebauungsplan?

Im Freisteller kann es schnell gehen aber auch dauern. Wir kennen Dein Bauamt nicht. Frag die doch mal wie lang so etwas dauern kann.

Wenn es nicht als Freisteller durch geht, dauert es in der Regel länger, da entweder das LRA eingeschaltet werden muss oder die Stadtratssitzung entscheiden darf.
W
WilderSueden
20.03.22 15:55
11ant schrieb:

Ja, offensichtlich. Sonst hättest Du nicht schon vor der Planung Bedenken gegen eine 38° Dachneigung.
Für den Anderhalbgeschosser ist das unproblematisch, aber mit einem Bungalow wird dann der Dachboden höher als das Wohngeschoss 😉
Bei uns wurden deshalb mehrere Bungalows mit 20 Grad genehmigt obwohl der Bebauungsplan 30-45 Grad vorsieht.
NilsHolgersson schrieb:

2. wann soll man den Bauvertrag unterschreiben? Falls die Abweichungen für das bereits unterschriebene Haus nicht genehmigt werden und ein andere Haus (mit einem klassischen Satteldach) geplant werden muss, was passiert dann mit dem Vertrag? Unterschrieben wird je bereits ein anderes Haus.
Wenn du für ein falsches Haus unterschrieben hast, dann ist es dein Problem aus dem Vertrag wieder rauszukommen, z.B. durch Kündigung mit Vertragsstrafe oder Änderung zum Wunschpreis deines GU.
Entsprechend würde ich nur unterschreiben wenn du da eine Klausel drin hast, die dich bei nicht erteilter Genehmigung schadensfrei rauskommen lässt. Die Frage ist nur, warum sollte sich der GU drauf einlassen?

Ich würde an der Stelle folgendes machen:
- überlegen ob ein Haus im Bebauungsplan nicht doch auch schön ist
- parallel dazu abklären wie die Chancen auf eine Ausnahme sind und wie lange so etwas dauert. Das ist in jedem Ort unterschiedlich, entsprechend kann dir keiner im Forum eine vernünftige Antwort für deine Gemeinde geben.
N
NilsHolgersson
20.03.22 16:03
Danke Euch,
wir reden noch natürlich mit der Gemeinde und der Baufirma.
Noch eine Frage: die Abweichung muss auch begründet werden. Gibt es iwie eine vernünftige (für die Gemeinde) Argumentation für die Änderung von einem SD 45 Grad mit 50cm Kniestock auf 22 Grad SD mit 2 Meter Kniestock? 🙂 Die Begründung mit "sonst wird ein Wohnraum gefressen" scheint mir nicht so schlau zu sein.
G
gutentag
20.03.22 16:13
NilsHolgersson schrieb:

Danke Euch,
wir reden noch natürlich mit der Gemeinde und der Baufirma.
Noch eine Frage: die Abweichung muss auch begründet werden. Gibt es iwie eine vernünftige (für die Gemeinde) Argumentation für die Änderung von einem SD 45 Grad mit 50cm Kniestock auf 22 Grad SD mit 2 Meter Kniestock? 🙂 Die Begründung mit "sonst wird ein Wohnraum gefressen" scheint mir nicht so schlau zu sein.
Also doch keine 38Grad fix?

Gibt es denn so etwas mit 2 m Kniestock schon in der Gegend?
bauvertragkniestockbebauungsplanbauamtbaugenehmigung