H
huettenfee
Hallo!
Wir haben lt. Notarvertrag den Tag der Bezugsfertigkeit kalendermäßig festgelegt. Nun deutet es sich an, dass der Estrich wohl am Tag der Übergabe nicht die Restfeuchte haben wird, die für die geklebte Verlegung von Fertigparkett notwendig ist. Somit verzögert sich der Bezug des Eigenheims.:(
Wer hat jur. Infos zum Thema Bezugsfertigkeit von Eigenheimen im Rahmen eines Werkvertrages?
Unser Bauträger sagt, dass die Bezugsfähigkeit sich nur auf Bodenbeläge von normaler Art und Güte bezieht. Darunter versteht er (lt. Schriftwechsel) Fliesen, Teppich, Laminat. Ist Fertigparkett kein Bodenbelag von normaler Güte? Die Zeiten, dass Parkett etwas Besonderes ist, sollte doch durch die neuen Angebote wie Klick-Parkett, dass in jedem Baumarkt erhältlich ist und auch durch den Laien verlegt werden kann, überholt sein, oder?
Bin auf eure Hinweise sehr gespannt!
Danke im voraus - eure Hüttenfee:p
Wir haben lt. Notarvertrag den Tag der Bezugsfertigkeit kalendermäßig festgelegt. Nun deutet es sich an, dass der Estrich wohl am Tag der Übergabe nicht die Restfeuchte haben wird, die für die geklebte Verlegung von Fertigparkett notwendig ist. Somit verzögert sich der Bezug des Eigenheims.:(
Wer hat jur. Infos zum Thema Bezugsfertigkeit von Eigenheimen im Rahmen eines Werkvertrages?
Unser Bauträger sagt, dass die Bezugsfähigkeit sich nur auf Bodenbeläge von normaler Art und Güte bezieht. Darunter versteht er (lt. Schriftwechsel) Fliesen, Teppich, Laminat. Ist Fertigparkett kein Bodenbelag von normaler Güte? Die Zeiten, dass Parkett etwas Besonderes ist, sollte doch durch die neuen Angebote wie Klick-Parkett, dass in jedem Baumarkt erhältlich ist und auch durch den Laien verlegt werden kann, überholt sein, oder?
Bin auf eure Hinweise sehr gespannt!
Danke im voraus - eure Hüttenfee:p