Nachbar Baut ohne unsere Einwilligung an - rechtens?

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tete99

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Baurecht.
Wir wohnen in Baden Württemberg in einer Doppelhaushälfte seid etwa 7 Jahren.
Unser angrenzender Nachbar hat uns nun gefragt ob wir was dagegen haben,wenn sie ein vorhandenes Baufenster ausnutzen für einen Anbau der direkt an unserer Grenze liegt. Ich versuche das mal einfach darzustellen:
..|..
H|H
Der obere Strich symbolisiert den Anbau (ohne Lücke, die Punkte haben nichts zu bedeuten), welcher ca 5m lang und ca.7m hoch bebaut wird.
Unsere Nachbar teilte uns auch mit, das er uns eigentlich nicht fragen bräuchte,was ja nett ist, wenn dem so ist und wir tatsächlich Einfluss darauf haben.
Für uns ist das allerdings ein Schock, da diese riesige Mauer uns regelrecht einmauert. Da wo vorher von der Terrasse aus der Blick in den Himmel frei ist und als Grenze eine 180cm hohe Hecke grenzte, schauen wir dann auf eine Mauer und die Sonne dürfte um ca.14:00Uhr verschwunden sein.

Kann das sein das dass ohne unsere Einwilligung rechtens ist?
Wir hätten das Haus so nie gekauft.
Für uns wäre das ein Grund auszuziehen,nur wäre die Wertminderung doch erheblich. Wer kauft so etwas?

Über eine Antwort würden wir uns freuen.

Simon
 
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tete99

Auf der Grenze steht eine kleine Mauer (ca. 2m lang), auf welcher unser und das Dach des Nachbarn aufliegt bzw. ausläuft. Danach steht eine Thujahecke auf der Grenze.
Unter dem Dach befinden sich die Terrassen, die ca 1m unterm Dach vorspringen.

Gruß und Danke, Simon
 
B

Bauexperte

Hallo Simon,

Auf der Grenze steht eine kleine Mauer (ca. 2m lang), auf welcher unser und das Dach des Nachbarn aufliegt bzw. ausläuft. Danach steht eine Thujahecke auf der Grenze. Unter dem Dach befinden sich die Terrassen, die ca 1m unterm Dach vorspringen.
Ok – immer vorausgesetzt, ich interpretiere Deine Punktzeichnung richtig:

Das Baurecht gilt in Gesamtdeutschland, BW macht da imho keine Ausnahme. Demnach wird nur für Doppel- bzw. Reihenhäuser eine Grenzbebauung gestattet; als Ausnahme gelten Garagen bzw. Carports welche – sofern nicht ein anderes Baufenster seitens des Planungsamtes vorgesehen ist – ebenfalls auf die Grenze gestellt werden müssen. Seit kurzem können Garagen und/oder Carports wahlweise auf oder 1,0 – 3,0 m von der Grundstücksgrenze gesetzt werden – leider sind in diesem Punkt nicht alle Bauämter auf dem Stand der geltenden Landesbauverordnung; aber das nur am Rande.

Was Du hier beschreibst, ist imho eine verkappte Hinterlandbebauung auf der Grundstücksgrenze. Sofern der gültige Bebauungsplan diese Bebauung nicht vorsieht – und das kann ich mir kaum vorstellen, da die Baumaßnahme knappe 8 Jahre zurückliegt und damit der Bebauungsplan entsprechend beachtet werden mußte – ist Dein Nachbar zwingend auf Deine Zustimmung angewiesen => Angrenzerzustimmung. Die entscheidende Frage ist, ob das für Dich zuständige Bauplanungsamt dieser gewünschten Anbaumaßnahme Deines Nachbarn überhaupt zustimmen würde.

Vorschlag: gehe mit dem Ansinnen Deines Nachbarn und Deinen ehemaligen Bauantragsunterlagen zum Bauplanungsamt, normalerweise haben diese in der Regel Donnerstag ihren Publikumstag. Trage dort das an Dich herangetretene Bauvorhaben Deines Nachbarn vor und laß´ Dir aus erster Hand erklären, was ohne und was mit Deiner Zustimmung gebaut werden kann - wenn überhaupt. Alle anderen Erklärungsversuche bringen Dich nicht weiter, weil Niemand hier die genaue Situation, den Bebauungsplan etc. kennt und Dich dem zufolge Antworten hier gut in die Irre schicken können.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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