ᐅ Bauen bei den Schwiegereltern
Erstellt am: 22.10.19 13:00
Hallo zusammen
Nach langem hin und her, wende ich mich an euch. Gern würden wir auf dem Grundstück meiner Schwiegereltern bauen. Allerdings ist das Baufenster recht klein und uns wurde gesagt, dass wir eine Bauvoranfrage stellen müssen (verwiesen wurde auf Paragraph 34&35 Baugesetzbuch)
Könnt ihr mir sagen weshalb ein großes Grundstück ein sehr kleines Baufenster hat und wie allgemein die Chancen stehen außerhalb dieses bauen zu dürfen ?
Hier ein Foto vom Bebauungsplan - grün eingekreist das Grundstück. Es wird nicht ersichtlich, um welches Baugebiet es sich laut Bebauungsplan handelt.

Ich gehe davon aus, das es WR 1 ist, da das Nachbargrundstück dieses Baugebiet ist. - Auszug aus Bebauungsplan ebenfalls im Anhang.

Hinzu kommt, dass ich die Katasterdaten auf Tim-online einsehen kann und das Grundstück dort ganz anders aussieht Dh. Die wohnbaufläche ist größer geworden.

Hier die Daten aus Tim-Online

Mich würde interessieren wie es sich verhält - Kann es sein, dass obwohl die Wohnbaufläche so groß ist (und das Baufenster im Bebauungsplan - der anscheinend sehr alt ist- so klein ist) eine Bauvoranfrage abgelehnt wird ?
Mir erschließt sich ehrlich gesagt nicht, weshalb es ein Baufenster gibt, wenn die Bebauung durch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl festgelegt ist.
Über euer Wissen wäre ich sehr dankbar. Denn wir wollen uns ungern mit einem Bauunternehmen zusammensetzen, das Haus planen, um die Bauvoranfrage zu stellen, wenn es sowieso aussichtslos ist.
Nach langem hin und her, wende ich mich an euch. Gern würden wir auf dem Grundstück meiner Schwiegereltern bauen. Allerdings ist das Baufenster recht klein und uns wurde gesagt, dass wir eine Bauvoranfrage stellen müssen (verwiesen wurde auf Paragraph 34&35 Baugesetzbuch)
Könnt ihr mir sagen weshalb ein großes Grundstück ein sehr kleines Baufenster hat und wie allgemein die Chancen stehen außerhalb dieses bauen zu dürfen ?
Hier ein Foto vom Bebauungsplan - grün eingekreist das Grundstück. Es wird nicht ersichtlich, um welches Baugebiet es sich laut Bebauungsplan handelt.
Ich gehe davon aus, das es WR 1 ist, da das Nachbargrundstück dieses Baugebiet ist. - Auszug aus Bebauungsplan ebenfalls im Anhang.
Hinzu kommt, dass ich die Katasterdaten auf Tim-online einsehen kann und das Grundstück dort ganz anders aussieht Dh. Die wohnbaufläche ist größer geworden.
Hier die Daten aus Tim-Online
Mich würde interessieren wie es sich verhält - Kann es sein, dass obwohl die Wohnbaufläche so groß ist (und das Baufenster im Bebauungsplan - der anscheinend sehr alt ist- so klein ist) eine Bauvoranfrage abgelehnt wird ?
Mir erschließt sich ehrlich gesagt nicht, weshalb es ein Baufenster gibt, wenn die Bebauung durch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl festgelegt ist.
Über euer Wissen wäre ich sehr dankbar. Denn wir wollen uns ungern mit einem Bauunternehmen zusammensetzen, das Haus planen, um die Bauvoranfrage zu stellen, wenn es sowieso aussichtslos ist.
Bian.Ca schrieb:
verwiesen wurde auf Paragraph 34&35 BaugesetzbuchDas ist ja Quatsch. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans (ok, hab' ich noch nicht verifiziert), also §30 Baugesetzbuch. Wer sich nicht an die Festsetzungen halten will, muss Gründe nach §31 Baugesetzbuch benennen.Bian.Ca schrieb:
Könnt ihr mir sagen weshalb ein großes Grundstück ein sehr kleines Baufenster hatWeil der größte Teil des Grundstücks in Geschützen Landschaftsbereichen liegt.Bian.Ca schrieb:
wie allgemein die Chancen stehen außerhalb dieses bauen zu dürfen ?Das ist allgemein nicht zu beantworten und immer vom Einzelfall abhängig. Bei Euch sehe ich kaum Chancen, da im Gebiet laut Google Maps noch einige Bauplätze frei sind.Bian.Ca schrieb:
Es wird nicht ersichtlich, um welches Baugebiet es sich laut Bebauungsplan handelt.Doch.Bian.Ca schrieb:
Ich gehe davon aus, das es WR 1 istSo ist es. Es gilt der Bereich, der von der Knödellinie und andersfarbigen Nutzungsflächen begrenzt ist.Bian.Ca schrieb:
Hinzu kommt, dass ich die Katasterdaten auf Tim-online einsehen kann und das Grundstück dort ganz anders aussieht Dh. Die wohnbaufläche ist größer geworden.Die Nutzungsarten im Kataster haben keine planungsrechtliche Bedeutung.Bian.Ca schrieb:
Kann es sein, dass obwohl die Wohnbaufläche so groß ist (und das Baufenster im Bebauungsplan - der anscheinend sehr alt ist- so klein ist) eine Bauvoranfrage abgelehnt wird ?Ja.Bian.Ca schrieb:
Mir erschließt sich ehrlich gesagt nicht, weshalb es ein Baufenster gibt, wenn die Bebauung durch die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl festgelegt ist.Weil es zwei unterschiedliche Elemente der Stadtplanung sind mit unterschiedlicher Zielsetzung. Zum einen "Maß der baulichen Nutzung" zur Steuerung der Siedlungsdichte und zum anderen die "überbaubare Fläche" zur Steuerung der Baukörperlage.Offenbar ist es durch ein Stichsträßchen erschlossen - soweit es Bielefeld überhaupt gibt, versteht sich
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Escroda schrieb:
KnödellinieIst das ein Fachbegriff?Ähnliche Themen