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ᐅ Doppelhaushälfte 130qm - So wird es ausschauen


Erstellt am: 13.04.19 11:57

L
lin0r87
13.04.19 11:57
So wir hatten unser erstes Gespräch mit dem Architekten und wir kamen zum folgendem Ergebnis

Leider haben wir im Erdgeschoss einen Versatz, wo wir nicht draufbauen dürfen. Dies hat man uns erst im Gespräch gesagt, nachdem wir unterschrieben haben!
Wie nennt man das, wenn man dort nicht drauf bauen darf, weil dort etwas anderes vom Nachbargrundstück liegt?

Wir dachten, das wir im OG dies vielleicht verlängern können und somit ein kleines Dach im Garten hätten..
Oder ist dies nicht Zulässig..?

Zweistöckiger Baugrundriss mit Zimmern im Erd- und Obergeschoss
Y
ypg
13.04.19 14:35
Worum geht’s?
Neubau oder Gebrauchtimmo?
Welcher Versatz ist gemeint?
Ggf mal Originalpläne einstellen.
Auch mit Lageplan, Grundstück, Ausrichtung.
Was ist Deine Frage?
Und dann mal den Fragekatalog ausfüllen!
E
Escroda
13.04.19 15:25
lin0r87 schrieb:
Wie nennt man das, wenn man dort nicht drauf bauen darf, weil dort etwas anderes vom Nachbargrundstück liegt?
1. Baulast
2. Grunddienstbarkeit
oder beides
lin0r87 schrieb:
Oder ist dies nicht Zulässig..?
Bei 1. ist dies nicht zulässig, bei 2. müsste man die beim Grundbuch hinterlegte Eintragungsbewilligung kennen.
Für weitergehende Auskünfte wäre der amtliche Lageplan und der Bebauungsplan hilfreich.
L
lin0r87
17.04.19 19:36
Hoihoi...
also ihr habt schon recht...ein paar Informationen fehlen^^

Also es wird ein Neubau.

Im Bebauungsplan steht nichts wichtiges...
Wäre denn eine Bebauung anhand einer Sondergenehmigung oberhalb möglich?
Jemand Erfahrungen gemacht?

Lageplan eines Baugrundstücks mit Corneliusstraße und Gebäuden
A
Altai
18.04.19 08:36
Ich finde deinen Beitrag auch verwirrend. Wolltest du sagen, dass du deinen rechteckigen Grundriss aufgeben musst und diese Ecke oben links aussparen, weil du da nicht hinbauen darfst?
Was genau die Frage ist, verstehe ich auch nicht.
E
Escroda
18.04.19 08:57
lin0r87 schrieb:
Wäre denn eine Bebauung anhand einer Sondergenehmigung oberhalb möglich?
Nein.
lin0r87 schrieb:
Jemand Erfahrungen gemacht?
Ja. Die Baulast belastet dein Grundstück. Sie stellt ja gerade sicher, dass dort nichts gebaut werden darf, auch nicht im OG. Bei Abstandsflächenbaulast wäre evt. eine unterirdische Bebauung noch möglich.

Wenn die Nachbarn keine Fenster in der Wand haben, die zu deinem Grundstück weist, oder sich dort nur Räume befinden, deren Belichtung nicht so bedeutend ist, wie Bad oder Küche, könnte im Wege der Abweichung nach §69 Bauordnung NRW eventuell auf die Ecke in deinem Grundriss verzichtet werden, also auch im EG. Vermutlich hat das der Planer aber schon abgecheckt.

Hättest besser die andere Hälfte gekauft, wenn's Dich so stört.
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