Es besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen einem und zwei Vollgeschossen?
Ja, plus ein Dachgeschoss, welches auch ein Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung sein darf.
Geschossfläche, nicht Wohnfläche.
Wohnfläche pro Stockwerk max. 220 m² (630*0,35)
Grundfläche, nicht Wohnfläche.
Was das genau ist, kann man in der Fassung der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) nachlesen, die zum Zeitpunkt der Offenlage des Bebauungsplanes gültig war. Klingt kompliziert, ist es auch, aber bei dem großen Grundstück für Dich höchstwahrscheinlich nicht von Bedeutung. Kannst aber gerne mal mitteilen, wann der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist oder noch besser, den gesamten Bebauungsplan einstellen.
In der offenen Bauweise sind auch Doppelhäuser und Hausgruppen zulässig, es sei denn, in der Legende deines B-Plans ist das "o" nochmals ausdrücklich eingeschränkt.
Satteldach vorgeschrieben
Diese Einschränkung kann ich nicht finden.
Wenn die Raumhöhe 2,50m beträgt plus Deckenbreite ca. 30cm plus Drempel 50cm sind das bei mir (ohne Taschenrechner) 3,30m
Meistens will man mit dem Erdgeschossfußboden über Straßenniveau liegen, dann ist es mit dem Regenwasser auch unproblematisch - kommen also nochmal 17-51cm drauf. Und dann wird bis Oberkante Dachhaut gemessen, d.h. der ganze Dachaufbau kommt auch noch hinzu.