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ᐅ Abwassergebühr für Garagenanbau


Erstellt am: 20.05.10 00:03

G
garage2010
20.05.10 00:03
Hallo, ich weiß nicht genau, ob diese Frage hier richtig eingestellt ist, aber ich frage einfach mal. Wir haben an ein bestehendes Einfamilienhaus eine Garage angebaut. Für diese Garage wird uns jetzt nachträglich ein Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserkanalisation i.H.v. knapp 1056,- berechnet. Das Haus wurde 2004 veranlagt, als wir an die Schmutzwasserkanalisation anschließen mussten. Das damals noch frei stehende Carport wurde nicht veranlagt. Weil die jetzt gebaute Garage als Anbau an das Einfamilienhaus gebaut wurde und diese als geschlossener Raum (3 schließbare Garagentore) mit der alten Außen-Seitentür verbunden ist, wird die Garage jetzt nachträglich mit dem gleichen Satz wie 2004 das Haus veranlagt. - die Garage produziert kein Abwasser (kein Waschbecken, kein Wasserhahn) - das Regenwasser wird in den alten Schächten (vorher Verriegelung) aufgefangen und zur Bewässerung des Gartens genutzt - es handelt sich um einen gepflasterten Raum, nicht gedämmt, so dass der Raum bewohnbar wäre - die neue Garage wurde errichtet, um das baufällige Carport zu ersetzen Nun das eigentliche Problem: - die Gemeinde sagt, dass ein Anbau wie das Haus zu bewerten ist - dabei macht es keinen Unterschied, ob es ein Wintergarten ist, ein Wohnungsanbau oder eine Garage - die Nutzung ist unerheblich für die Erhebung des Abwasserbeitrages - allein das Wort und der Begriff des "Anbaus" sind ausschlaggebend - hätten wir die Garage einen Meter neben das Einfamilienhaus gesetzt, wäre diese zusätzliche Gebühr nicht angefallen - wäre die Garage nicht geschlossen und mit dem Haus verbunden, also wieder als offenes Carport aus Holz oder auch als Remise aus Stein (so wie jetzt gebaut nur ohne Garagentore) aufgebaut worden, würden die Kosten nicht anfallen - andere im Ort haben gleich große Garagen oder noch größere und brauchen dafür keine Abwassergebühren bezahlen und das allein, weil diese Garagen freistehend sind Was kann ich tun ? Ich fühle mich ehrlich gesagt veräppelt. Habe schon überlegt einen Änderungsantrag beim Landkreis einzureciehn und die Garagentore auszubauen um diese ca. 1000,- Euro nicht zahlen zu müssen ? Können die das wirklich an der Begrifflichkeit *Anbau* in unserem Bauantrag festmachen ? Wo doch die Nutzung unserer angebauten Garage keine andere ist, wie alle anderen (Unterstand für Autos und Werkbank) ??? Wäre toll, wenn da jemand eine Meinung oder noch besser einen Rat für mich hat. Danke !

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Hallo garage2010,

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G
garage2010
24.05.10 14:19
Abwassergebühr wofür ???

Hallo, noch keiner eine Meinung dazu ? Schade. Gruß, garage2010
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