In DE steht das Mehrheitsvotum einer WEG-Versammlung sicher nicht über dem Baurecht, in CH wohl auch nicht. Wenn es eine Conciergewohnung gibt, muß eventuell der Notruf nicht nach Extern gehen, aber das ist nicht mein Fachgebiet. Grundsätzlich ist die Umsetzung der diesbezüglich verwendeten Modems auf GSM/UMTS keine Hexerei.oder können die Eigentümer auch abstimmen, dass wir auf das Lifttelefon verzichten? Wie sieht das rechtlich aus?
Lifttelefone arbeiten eher an Hauptanschlüssen, da wird eher das Wählmodul getauscht als zu adaptieren. Da ist UMTS auch der üblichere Standard als Festnetz-All-IP.es gibt sicher einen Adapter, damit die alte Telefonwählanlage IP-fähig wird.