Also wenn hier die Energieeinsparverordnung 2009 zugrunde liegt, dann kann kein KfW55 von 2009 eingerechnet sein. Den wird es erst im nächsten Jahr geben, wie und was berät die KfW erst.
Energieeffizienzhaus 55 steht auch in keinem Energiepass ???
Aktuelle Programmstruktur
Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung) wurden die Programmbedingungen überarbeitet und die KfW-Förderung angepasst.
Um den Wechsel in den neuen energetischen Anforderungen zu erleichtern, gelten für eine Übergangszeit bis zum 30.12.2009 parallel die "alten" Programmbedingungen auf Basis Energieeinsparverordnung 2007 fort.
Hinweis: Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eines KfW-Effizienzhauses 85 (Energieeinsparverordnung 2009) beträgt somit nur 85 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach Energieeinsparverordnung 2009 (Referenzgebäude).
Quelle: KfW.de gerade kopiert