Baubegleitung für Bau von Einfamilienhaus gesucht

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11ant

11ant

wir befinden uns noch ganz am Anfang und es wurden noch keine dieser Phasen ausgeführt.
Magst Du die Motivation dafür erläutern, warum nicht klassisch alle Leistungsphasen zum Architekten zu geben geplant ist ?

ich möchte selber keine Ausschreibungen vornehmen, ich würde nur gerne bei der Auswahl der Firmen mitarbeiten.
Das ist nicht unüblich, daß der Bauherr für einzelne Gewerke bestimmte Bieter nennt, die einbezogen bzw. ausgeschlossen werden sollen. Etwa der Schulkamerad mit dem Installateurbetrieb oder der Schlosser mit dem der Schwager im Streit liegt.

Auf wieviel eigene Bauerfahrung kann denn zurückgegriffen werden ?
 
wpic

wpic

Wenn Ihr ein Bauvorhaben mit einem Architekten durchführt, gehören die angefragten Leistungen zum üblichen Leistungsumfang einer Bauplanung und -realisierung von Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 8 (Bauleitung) gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Bei der Auswahl der Firmen die zur Abgabe eines Angebotes auf der Grundlage eines Leistngsverzeichnisses gebeten werden, kann der Bauherr selbstverständlich Einfluss nehmen und gemeinsam mit dem Architekten nach Angebotsauswertung die Vergabe des Auftrags bestimmen. Der Architekt schlägt vor bzw. sucht die Firmen i.d.R. nach Eignung für eine bestimmte Bauaufgabe aus. Hinweise des Bauherren aus der Region sind da immer hilfreich.

Entscheidend ist eine sorgfältige Werk- und Detailplanung (Lph 5), die den baubeantragten Entwurf erst baubar macht. Auch externe Bauleiter, die nur für die Lph 8 engagiert werden, übernehmen i.d.R. eine Bauleiung nur, wenn die Werkplanung entsprechend gut dokumentiert ist.

Was soll den gebaut werden ? Gibt es ein Grundstück, einen bebauungsplan oder wird ohne Bebauungsplan gebaut, gemäß §34 Baugesetzbuch ?
 
E

Eigenheim2017

Wir werden höchst wahrscheinlich alle Leistungsphasen eines Architekten in Anspruch nehmen. Gebaut werden soll ein Einfamilienhaus ohne Keller mit Garage. Grundstück IST vorhanden, einen Bebauungsplan gibt es nicht.
 
11ant

11ant

Wir werden höchst wahrscheinlich alle Leistungsphasen eines Architekten in Anspruch nehmen.
Dann ist mir Deine Eingangsfrage etwas unklar, denn da würde ich "von vorne bis hinten" denselben Architekten für alle Leistungsphasen wählen.

Gebaut werden soll ein Einfamilienhaus ohne Keller mit Garage. Grundstück IST vorhanden, einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Alles hat seine Vor- und Nachteile. Ich persönlich plane eigentlich lieber auf der objektiven Grundlage eines Bebauungsplanes, als bei einem schwammigen Einfügungsgebot befürchten zu müssen, daß damit "Alle müssen dasselbe einfältige Lebkuchenhäuschen bauen wie der Ortsvorsteher" gemeint sei.

In diesem Sinne ist für mich ohne Bebauungsplan die durchschnittliche Intelligenz im Gemeinderat ein wesentliches Wertkriterium für ein Baugrundstück ;-)

Was ein Kellerverzicht sparen kann, hängt nicht zuletzt vom Gefälle des Grundstücks ab. Außerdem kostet Abstellraum im Keller keine Grundfläche. Anschluss- und Heizungsräume sollte man nicht zu knauserig planen, in weniger als 20 Jahren sehe ich uns die Hybridtechnik nicht mehr nur unter der Motorhaube haben.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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