Oberkante Fertigfußboden und Strassenausbauhöhe: schlecht geplant?

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B

bvlgari

Also wenn ich den Plan richtig interpretiere, liegt Dein Gelände (!) ca. 20-30cm höher als die Baustraße. Besorge' Dir die Maße für den Endausbau - dabei beachten, dass die Straße idR in der Mitte (nähe KD) höher ist und zu den Rändern abfällt. Wie das genau aussieht, sieht man im Schnitt.

Wenn das kein spezieller Aufbau wird, behaupte ich, dass das knapp mit der geplanten Oberkante Fertigfußboden hinkommt bzw. Du noch Gelände abtragen musst, damit es ebenerdig zur Bordsteinkante wird.

Wenn Du allerdings noch Luft nach oben hast, änder' den Bauantrag ggflls. ab, das ist kein großer Aufwand und wird dann auch genehmigt, wenn Trauf- und Firsthöhen es noch zulassen.

MfG
Dirk Grafe
Hallo Dirk,

einer von uns beiden interpretiert den Plan falsch Mein Gelände soll laut Architekt 70,50 haben. Damit liegt es fast überall niedriger als die geplante Höhe des Straßenrandes (Straßenhöhe +8cm für Randstein):

70,50, 70,54, 70,57, 70,60, 70,65, 70,67, 70,64, 70,58, 70,48
 
D

DG

Das sind meiner Meinung nach Deine aktuellen Geländehöhen an Deiner Grenze. Die Baustraße liegt geplant ca. 20-30cm drunter - fraglich ist, ob die Baustraße so ausgebaut wurde wie geplant.
 
B

bvlgari

Was sind die Referenzpunkte für den Vermesser wenn er eine Grob-/Feinabsteckung durchführen soll? Die KS-Höhen der Strassenschächte? Oder doch KD-Höhen? Oder beides?
 
D

DG

Beides.

Für eine Grobabsteckung wird idR keine Höhenangabe gemacht oder aber - wenn ein Signal empfangen werden kann - eine GPS-Höhe ermittelt. Die ist ohne konkreten örtlichen Referenzpunkt auf ca. 3-5cm genau, das reicht zum Abschieben bzw. Ausschachten aus. Höheren Aufwand betreibt man nur, wenn man schon vermuten muss, dass es auf dem Baugrundstück um den letzten Zentimeter geht. Das ist aber äußerst selten der Fall.

Bei der Feinabsteckung (oder ggflls. auch schon vorher, s.o.), werden genauere Höhen übermittelt. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Beste Genauigkeit: Übertragung der Höhe mittels Nivellement von einem amtlichen Höhenfestpunkt; wird bei einer Feinabsteckung nur dann gemacht, wenn man vermutet oder schon weiß, dass das Kanaldeckelkataster gar nicht passt und es gleichzeitig auf jeden Zentimeter ankommt. Gründe dafür können sein, dass man nur ein geringes Gefälle zur Verfügung hat und/oder die Bauhöhen/Abstandsflächen voll ausgenutzt sind und ein Nachbar schon mit den Hufen resp. Rechtsanwalt scharrt/droht.

2. Normalerweise ausreichend: man hat als Vermesser das Kanaldeckelkataster zur Verfügung und überprüft dieses mittels GPS-Messung der Kanaldeckel (KD) und Messung der zugehörigen Sohltiefen. Damit deckt man Abweichungen des - grundsätzlich fehlerbehafteten - KD-Katasters bzw. Veränderung der KD-Höhen auf. Die Sohlen bleiben ja gleich, solange nicht die komplette Kanalisation neu gemacht wird. Beides zusammen, also KD-Kataster und Kontrollmessung per GPS, hat keinen absoluten Genauigkeitsanspruch, aber der relative Höhenunterschied zwischen der Sohlhöhe, in die eingeleitet wird und der dann mittels Nivellement angegebenen Höhe im Absteckungsplan (zB Nagel am Schnurgerüst, die Schnurgerüsthöhe selbst o.ä.) ist dann mit hoher Genauigkeit verfügbar.

Fall 2. stellt aber - salopp gesagt - nur sicher, dass das Wasser auch in die richtige Richtung abläuft. Wenn man zB Probleme mit der Einfamilienhaus und/oder Firsthöhe und/oder Geländehöhe/Abstandsflächen bei abgetragenem oder aufgetragenem Gelände hat, dann hilft das am Ende nur bedingt weiter.

Ich hoffe, ich habe Dich mit der Antwort nicht erschlagen, wenn Du weitere Fragen hast, hat das im Forum aber wenig Sinn. Dann gerne per PN melden oder auch im Büro anrufen, Kontaktdaten sind im Profil.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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