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ᐅ Grunderwerbsteuer fällt an

Erstellt am: 27.09.16 19:12
R
raymski
Musketier28.09.16 11:45
Aus dem Stegreif, kann ich dir nicht weiterhelfen und Zeit zur Recherche habe ich gerade wenig.
Außerdem ist Rechtsberatung den entsprechenden Berufen vorbehalten. Ich könnte sowieso nur Hinweise zur Suche geben.

Da du deine Verwandtschaftsverhältnisse nicht vollständig ausgeführt hast, kann ich nicht einschätzen, ob ihr euch irgendwo unter § 3 Grunderwerbsteuer wiederfindet. Ich tippe mal auf Stiefbrüder. Am Nächsten kommt vermutlich der Absatz 6, aber selbst Brüder wären aus meiner Sicht keine gerade Linie, so dass auch Stiefbrüder nicht darunter fallen. Außerdem ist das recht komplex umschrieben.
§6 Absatz 4 Grunderwerbsteuergesetz könnte eventuell auch zutreffen, wenn der Erwerbsvorgang nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Du hast leider keine Monate bei den Erwerbsvorgängen mit geschrieben.
Ich muß aber gestehen, dass ich Grunderwerbsteuer in meiner Zeit im Steuerbüro nur in der Theorie und nie in der Praxis hatte.

Wie lange läuft denn die Widerspruchsfrist?
Ich würde an deiner Stelle einen Termin beim Steuerberater oder beim Fachanwalt für Steuerrecht machen und dort das ganze Vortragen. Vielleicht gibt es die Optionen so wie von Tox vorgeschlagen oder nachträgliche Rückabwicklung oder irgendwas anderes.
Falls die Widerspruchsfrist diese Woche ausläuft und du keinen Termin beim Steuerberater mehr bekommst, dann zur Fristwahrung den Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgeliefert wird.
grunderwerbsteuerwiderspruchsfriststeuerberater