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ᐅ Recht auf Mitbenutzung Wirtschaftsweg/fremder und eigenen Grund.


Erstellt am: 15.06.16 11:19

S
Steven
15.06.16 11:19
Hallo

ich lese schon eine geraume Zeit mit, dies ist aber mein erster Beitrag:
Mein Grundstück habe ich vor 10 Jahren gekauft und das Haus ist seit 7 Jahren fertig. War eine menge Arbeit, bin aber zufrieden.
Zwischen meinem Grundstück und dem Nachbargrundstück befindet sich ein Wirtschaftsweg, der aus zwei Flurstücken besteht. Ein Flurstück ist 350 cm breit, das zweite Flurstück ist 100 cm breit.
Bis vor kurzem nahm ich an, dass nur das 350cm Flurstück den Wirtschaftsweg darstellt und das mit den 100 cm zu dem Grundstück des Nachbarn gehört. Da der Nachbar seine Treppe mit darunter liegenden Platz für die Mülltonnen auf diesem Flurstück gebaut hat, ging ich bisher davon aus. Angeregt durch neue Arbeiten habe ich mich erkundigt und bin jetzt schlauer. Den Wirtschaftsweg (350cm) habe ich gepflastert, damit ich meine hinter dem Haus liegenden Garagen befahren kann. Diese Arbeiten sowie die Zusicherung, dass ich meine Garagen über den Wirtschaftsweg befahren kann, habe ich jeweils hochoffiziell von der Gemeinde bekommen. Jetzt fing mein Nachbar vor zwei Wochen an, den seitlichen Zugang zu seinem Hauseingang neu zu Pflastern. Dazu setzte er Randsteine, die bis zu 43cm Hoch über dem Wirtschaftsweg liegen. Durch diese Arbeiten hat er nicht nur das 100 cm Flurstück auf ca. 600 cm bebaut und damit ist dieser Teil des Wirtschaftsweges nicht mehr zur Durchfahrt zu benutzen.Gleichzeitig hat er auch noch damit 25 cm des zweiten Flurstücks (350 cm) mit vereinnahmt. Jetzt ist der Wirtschaftsweg von eigentlich 450 cm auf 325 cm geschrumpft. Die 125 cm des Zuganges sowie 100 cm der Treppe stehen auf dem gemeindeeigenen Weg.
Ich sprach den Nachbarn darauf an, dies interessierte ihn aber gar nicht. Da ich und das Dorf sowieso mit dieser Familie Probleme haben, bin ich nicht bereit, diese Einvernahme des Gemeindegrundstückes zu akzeptieren.
Hat jemand einen Vorschlag, wie ich vorgehen kann?

Stefan
D
DG
15.06.16 12:10
Hallo Steven,

grundsätzlich genügen 3m als Durchfahrt, dennoch ist es dem Nachbarn - soweit er keine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen hat - nicht erlaubt, den Gemeindegrund zu bebauen.

Wenn er den 1m-Streifen erworben hat (was ja möglich ist, ohne dass Du Kenntnis davon hast), dürfte er diesen auch baulich nutzen.

Ich würde mal bei der Gemeinde/Bauamt nachfragen, ich denke, das lässt sich schnell klären.

MfG
Dirk Grafe
K
K1300S
15.06.16 12:52
Dirk Grafe schrieb:
Wenn er den 1m-Streifen erworben hat (was ja möglich ist, ohne dass Du Kenntnis davon hast), dürfte er diesen auch baulich nutzen.

Dürfte er das auch dann, wenn das Grundstück explizit als Wegeparzelle ohne Baufenster ausgewiesen ist?
D
DG
15.06.16 13:00
Kommt darauf an. Eine Treppe wird etwaig nur als untergeordnetes Bauteil betrachtet, muss also nicht zwingend bzw. erst ab einer bestimmten Größe Grenzabstände einhalten und muss auch nicht zwingend im Baufenster liegen (wenn's denn überhaupt eins gibt).

Muss man sich im Detail anschauen, grundsätzlich halte ich es aber für möglich, dass der Nachbar hier völlig korrekt handelt. Zumindest könnte man die Situation durch Erwerb lösen, wenn ansonsten kein anderer Anlieger dadurch Einschränkungen erfährt.

Die Zuwegung zu Garagen ist über eine 3,25m breite Parzelle definitiv gewährleistet.

MfG
Dirk Grafe
S
Steven
15.06.16 13:40
Hallo

Beide Flurstück gehören definitiv der Gemeinde.

Steven
D
DG
15.06.16 14:20
Dann musst Du jetzt eine Entscheidung treffen:

Entweder Du nimmst das hin und lebst mit der Ist-Situation, weil Du immer noch genug Platz hast, um in Deine Garagen zu fahren - oder aber Du gehst zur Gemeinde und fragst an, was da los ist.

Möglich ist aber immer noch, dass das alles rechtens ist, oder anders formuliert: ich würde von hier aus nicht zwingend zu der Einschätzung gelangen, dass der Nachbar im Unrecht ist, auch wenn der Eindruck zunächst so ist.

MfG
Dirk Grafe
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