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ᐅ Offene Bauweise, eine oder zwei Wohneinheiten?


Erstellt am: 01.05.16 10:34

M
Mischaja
01.05.16 10:34
Guten Tag in die Runde,

nach meiner Zeit als stiller Leser, benötige ich mal eure Hilfe.

Wir haben Interesse an einem Grundstück was 916 m² klein ist.

Auf diesem Grundstück wollen wir ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten darauf bauen.
Um etwas Genauer zu sein soll es ein 1 ½ stöckiges Haus mit einer Wohnfläche von ca 140 m² werden woran an einer Hausseite ein Bungalow dran gebaut wird mit ca 90m² Wohnfläche(man Teilt sich also eine Hauswand).
Beide Häuser werden einen eigenen Eingang haben.

Das Bauamt sagte mir, dass auf dem Grundstück nur eine Bebauung mit einer Wohneinheit erlaubt ist, da es unter 1000m² groß sei(siehe Anlage Ausschnitt Bebauungsplan Punkt 3.4)

Ich bin der Meinung dass man auf dem Grundstück sogar bis zu drei Wohneinheiten bauen kann da es eine offene Bauweise vorsieht(siehe Punkt 3.6).

Was sagen die Experten von euch dazu? Hatte beim Gespräch mit dem Amt eher das Gefühl dass er mich nur Los werden wollte.

Ich bedanke mich für eure Hilfe und euch noch einen schönen Sonntag.
L
Legurit
01.05.16 10:52
3.4 steht es doch... wenn es ein Einzelhaus wird ist es eine Wohneinheit.
Nur wenn ihr es als Doppelhaus plant (wie auch immer man das macht) könnt ihr je Hälfte eine Wohneinheit haben.
M
Mischaja
01.05.16 11:02
BeHaElJa schrieb:
3.4 steht es doch... wenn es ein Einzelhaus wird ist es eine Wohneinheit.
Nur wenn ihr es als Doppelhaus plant (wie auch immer man das macht) könnt ihr je Hälfte eine Wohneinheit haben.
Danke für die schnelle Antwort.
Aber würde es nicht im Widerspruch stehen zu 3.6 wo steht, dass bei offene Bauweise bis zu 3 Wohneinheiten erlaubt sei?
B
Bauexperte
01.05.16 11:04
Guten Morgen,
Mischaja schrieb:

Wir haben Interesse an einem Grundstück was 916 m² klein ist.
"Klein" ist für uns Rheinländer ein guter Witz
Mischaja schrieb:

Das Bauamt sagte mir, dass auf dem Grundstück nur eine Bebauung mit einer Wohneinheit erlaubt ist, da es unter 1000m² groß sei(siehe Anlage Ausschnitt Bebauungsplan Punkt 3.4)
Mischaja schrieb:
Mischaja schrieb:
Mischaja schrieb:
Das ist auch richtig; der Bebauungsplan gibt es so vor. Du darfst weiters auch nicht einerseits ein I-geschossiges Haus - welches rechnerisch durchaus als II-Geschosser konzipiert werden kann - und als Anbau einen originären I-Geschosser - also mit Flachdach - bauen.

Zum Verständnis: offene Bebauung bedeutet nichts anderes, als daß mit seitlichem Abstand gebaut werden muß. Du kannst aber dennoch 2 Wohneinheiten bauen, allerdings "durch die Hintertüre". Das schimpft sich dann: getrennt nach WEG.

Meine Empfehlung: wenn Dir das Grundstück zusagt, suche Dir eine(n) kompetente(n) Architektin und besprich mit ihr/ihm die Möglichkeiten der Bebauung. So, wie ich den Bebauungsplan lese, dürfte es sich bei den Grundstücken teilweise auch um Hanglagen handeln; hier ist ein kluger Planer eh unerläßlich.

Grüße, Bauexperte
L
Legurit
01.05.16 11:06
Könnte mir vorstellen, dass das aber auch nur gilt, wenn ihr eine "Hausgruppe" bauen wollt - dann halt unabhängig davon, ob ihr mindestens 900 qm habt. Bin nun aber auch kein Experte auf dem Gebiet.
Ich würde das einfach mal dem Bauamt schildern... in Person, nicht via Brief oder so und schauen, was die einem sagen.

Oder wie Bauexperte sagt, hohl dir kompetente Hilfe
B
Bauexperte
01.05.16 11:36
@BeHaElJa

Lies Dir mal den Bebauungsplan durch; da gibt es keine Deutungshoheit

Grüße, Bauexperte
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