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ᐅ Offene Bauweise, eine oder zwei Wohneinheiten?


Erstellt am: 01.05.16 10:34

C
Caspar2020
01.05.16 17:55
Grundstück und Baufeld sind 2 paar Schuhe. Wahrscheinlich geht noch nicht mal Doppelhaushälfte, da euer Grundstück mit 2 anderen in einem Baufeld liegt wo insgesamt nur 3 Wohneinheiten pro Baufeld erlaubt sind

Ob man 3.4 (also eine Wohneinheit pro Grundstück) mit WEG Optionen aushebeln kann. Wäre ich skeptisch; aber WEG ist mir fremd
M
Mischaja
01.05.16 18:34
Caspar2020 schrieb:
Grundstück und Baufeld sind 2 paar Schuhe. Wahrscheinlich geht noch nicht mal Doppelhaushälfte, da euer Grundstück mit 2 anderen in einem Baufeld liegt wo insgesamt nur 3 Wohneinheiten pro Baufeld erlaubt sind

Ob man 3.4 (also eine Wohneinheit pro Grundstück) mit WEG Optionen aushebeln kann. Wäre ich skeptisch; aber WEG ist mir fremd
Unser geplantes Grundstück liegt nicht mit zwei anderen Grundstücken in einem Baufeld, es sind eigentlich nur zwei da das Baufeld 1c zwei geteilt ist!
Eine nette Dame vom Amt vor Ort sagte mir das auf dem Grundstück sogar eine Reihenhausbebauung planbar wäre aber ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten nicht????
E
Escroda
05.05.16 07:18
Wenn du das Grundstück an der gemeinsamen Wand teilen lässt, so dass jedes Haus auf einem eigenem Grundstück steht, welches mindestens 350qm groß ist, sehe ich keinen Grund mehr, der gegen deine Planung spricht.
Bauexperte schrieb:
Du darfst weiters auch nicht einerseits ein I-geschossiges Haus - welches rechnerisch durchaus als II-Geschosser konzipiert werden kann - und als Anbau einen originären I-Geschosser - also mit Flachdach - bauen.
In den B-Planauszügen finde ich dazu keinen Hinweis. Vielleicht kannst du kurz erklären, warum das so sein soll. Gibt es Vorschriften, dass die Hälften eines Doppelhauses gleich aussehen müssen?
Mischaja schrieb:
Eine nette Dame vom Amt vor Ort sagte mir das auf dem Grundstück sogar eine Reihenhausbebauung planbar wäre aber ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten nicht????
Ich gehe davon aus, dass die Grenzen deines Grundstücks mit den Straßenbegrenzungslinien und Nutzungsabgrenzungen innerhalb der roten Markierung identisch sind. Demnach umfasst dein Grundstück ein komplettes Baufeld, in dem bis zu drei Wohneinheiten möglich sind. Dann aber nur als Hausgruppe. Du könntest aus deinem Grundstück also auch drei mindestens 300qm große Grundstücke machen und z.B. drei Reihenhäuser errichten.
Der Bebauungsplan will offenbar die Siedlungsdichte beschränken, indem er die Wohneinheiten pro Grundstück begrenzt und gleichzeitig Mindestgrößen der Grundstücksflächen festlegt. Hier im Rheinland würde man auf dem Grundstück ohne Bebauungsplan vermutlich mindestens 6 Reihenhäuser bauen, was die Stadtplaner mit ihren Festsetzungen bei dir verhindern wollen.
B
Bauexperte
05.05.16 11:06
Hallo,
Escroda schrieb:

In den B-Planauszügen finde ich dazu keinen Hinweis. Vielleicht kannst du kurz erklären, warum das so sein soll. Gibt es Vorschriften, dass die Hälften eines Doppelhauses gleich aussehen müssen?
Der Auszug aus dem Bebauungsplan ist geschickt oder unglücklich gewählt.

In allen, mir bisher bekannten B-Plänen, bestehen die Kommunen darauf, daß DH oder Häusergruppen ein einheitliches Bild abgeben müssen. Wiewohl der Hinweis fehlt - auch die Angabe zur Dachform, gehe ich davon aus, daß sich ein einheitliches Bild aus 10.4 des B-Planes ableiten läßt.

Grüße, Bauexperte
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