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ᐅ Bebauungsplan - Erscheinung Kellergeschoss


Erstellt am: 28.04.16 13:33

R
raumhafen
28.04.16 13:33
Hallo zusammen,

wir interessieren uns für einen Bauplatz (Baulücke) in einem gewachsenen Wohngebiet.
Die umliegenden Häuser sind hauptsächlich Fertighäuser, die in den 70ern gebaut wurden.
Es ist ein Hanggrundstück und das Grundstück liegt etwas tiefer als das Straßenniveau.
Wir wollen zweigeschossig mit Keller bzw. Untergeschoss bauen.
Geplant war auf der Talseite den Keller „frei“ zu lassen und dort eine Einliegerwohnung zu realisieren.

Jetzt haben wir uns den Bebauungsplan zuschicken lassen. Der ist von 1963.
Dort steht wörtlich:
>> Bei zweigeschossigen Gebäuden darf das Untergeschoss bzw. Kellergeschoss nicht in Erscheinung treten. Es ist so auszuführen, daß das Gebäude kein gestelztes Aussehen erhält <<
Was bedeutet das jetzt genau? Muss der Keller komplett unter der Erde sein? Oder gibt es hier Interpretationsspielraum. Was ist mit gestelztem Aussehen gemeint?
Eine Einliegerwohnung im Untergeschoss wird nämlich schwierig wenn dieser komplett unter der Erde sein muss :-(

Vielen Dank vorab an die Experten
Grüße
raumhafen
E
Escroda
29.04.16 11:43
Hallo raumhafen,

deine Fragen sind m.E. nur im Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Baugenehmigungsbehörde zu klären. Der hat vermutlich genaue Kenntnis von den örtlichen Gegebenheiten und der Anwendung der Bebauungsplan Festsetzungen bei den bereits umgesetzten Bauvorhaben. Hier nur ein paar Gegenfragen, die mir sofort durch den Kopf schießen:
- Wie stark ist die Hanglage deines und der umliegenden Grundstücke?
- Sind die Festsetzungen des B-Planes aufgrund der Topographie des Grundstücks überhaupt umsetzbar?
- Gibt es Besonderheiten, die nur dein Grundstück betreffen?
- Wie haben die Nachbarn gebaut?
- Wurden bereits Befreiungen erteilt, die du evt. für dein Bauvorhaben reklamieren kannst?

Meine Empfehlung: Nimm einen Lageplan (am Besten mit Höhenangaben), Pläne deines Traumhauses und ein paar Fotos von der Umgebungsbebauung und mach einen Termin zur Bauberatung.
M
MarcWen
29.04.16 15:50
Escroda schrieb:

Meine Empfehlung: Nimm einen Lageplan (am Besten mit Höhenangaben), Pläne deines Traumhauses und ein paar Fotos von der Umgebungsbebauung und mach einen Termin zur Bauberatung.

Noch besser, versuche mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Vorort Termin zu vereinbaren.

Der BP wollte halt sehr große Gebäude ausgrenzen, welche u.a. durch 2 Geschosse + höher gelegten Keller entstehen.

Wie wäre denn die Ansicht deines Wunschhauses von der Straße? Angenommen hier sieht man nur 2 Geschosse (EG und DG) und der Keller mit Einliegerwohnung würde zur anderen Seite rausstehen. Das wäre vielleicht ein Ansatzpunkt.
kellergrundstückuntergeschosseinliegerwohnunggebäudefestsetzungenbauvorhabengeschosse