Grundbucheintrag dauert ewig

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Voki1

Hier ist fraglich, wie das im Kaufvertrag geregelt ist. Du schreibst, dass Ihr schon bezahlt habt. Wenn das so ist und direkt an den Verkäufer gegangen ist, dann unterstelle ich, dass auch die "Übergabe" des Grundstückes schon erfolgt sein dürfte. Wann die Übergabe ist, das steht auch im Kaufvertrag. Ist diese erfolgt, so seid Ihr "unmittelbare Besitzer" und könnte das Grundstück uneingeschränkt nutzen.

Das schöne an diesen Kaufverträgen ist ja, dass der Verkäufer sich das gerade nicht mehr anders überlegen kann.

Ihr könnte m.E. also mit den Maßnahmen beginnen und müsst nicht auf die Eigentümerstellung im Grundbuch warten.

Es kommt alles auf den Kaufvertrag an.
 
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Romi87

Ich habe gerade mal in den Kaufvertrag geschaut und so wie ich das verstehe, sind wir ab dem Tag der Kaufpreiszahlung die Besitzer. Es muss zwar dann noch alles zum Grundbuchamt und umgeschrieben werden, aber das liest sich als reine Formsache.

Mich wundert nur die Aussage von der Sekretärin ( habe die Woche beim Notar angerufen) und die meinte:" also ich würde noch nicht bauen wenn ich nicht im Grundbuch stehe. Es kann ja aus irgendwelchen Gründen trotzdem nicht zum Kauf kommen. Die Verkäufer könnten es sich ja anders überlegen und dann steht da der Rohbau. Also ich würde warten".
Mich hat das auch gewundert, weil wir ja schon bezahlt haben und für mich das nur noch eine Form der Bürokratie ist.

Mich verwirrt das alles:-(
 
V

Voki1

Ich kenne den Vertrag nicht, aber das die Notarfachangestellten oft bemerkenswert ahnungfrei sind ... ist kein Geheimnis. ☺
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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