[ vertrag] in Foren - Beiträgen

Unkalkulierbarkeit der Baukosten - Platzt das Projekt deswegen?

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... noch auf euch zukommen. Und das wird euch wohl nur so richtig wer erklären können, der sich mit Baurecht auskennt und euren Vertrag nochmal zerpflückt. (Nur weil ihr euch beraten lasst, heißt das auch noch nicht gleich, dass ihr irgendwie klagen müsst oder so

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Ihr habt im März einen Vertrag mit Festpreis unterschrieben. Was müsst ihr denn nun noch unterschreiben?

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Also kein Vertrag? Seit wann unterschreibt man Angebote?

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Wie darf es denn dann überhaupt sein, dass wir durch dieses Angebot derart gebunden sind und einen Vertrag haben, aber die Baufirma lustig die Preise erhöhen darf obwohl wir vor dem 03.03. unterschrieben haben?

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Wohl wahr. Ich hatte gerade mit einer Rechtsberatung und der Baufirma gesprochen. Rechtsberatung sagt, dass Angebot war ein verbindlicher Vertrag der eingehalten werden muss und die Preise nicht mehr angepasst werden dürften. Baufirma sagt, dass Angebot war noch kein vollständiger Vertrag und er ...

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Das ist es eben. Wir kommen nicht raus aber die können machen was sie wollen, das kann’s doch nicht sein? Folgende Formulierung war drin „ Im Vertrag stand, die Preise sind bis 03.03. verbindlich, für eine spätere Auftragserteilung behalten sie sich Preisanpassungen vor.“ Die Auftragserteilung war ...

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... worden und er ist auch mehr als unkooperativ. Bei unserem gestrigen Gespräch bzgl der Preiserhöhung meinte er ja ganz locker das es noch keinen Vertrag gibt und somit die Preise noch angepasst werden können. Na wenn das so ist können wir dann den nicht vorhandenen Vertrag einfach auflösen und ...

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Nichtig bedeutet, dass man so tut, als gäbe es denn Vertrag nicht. Und somit dürfte gar nichts passieren. Das wäre ja noch schöner, wenn eine Partei dann Anspruch auf Entschädigung hätte. Könnte man ja auch genau umgekehrt ...

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Baubeginn und Übergabe würden sowieso im Vertrag stehen. Ansonsten würden wir den Vertrag vor Unterschrift noch vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen.

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... Anbieter. Wenn ihr als Kunden es ebenfalls unterschrieben habt, dann habt Ihr nicht ein Angebot, sondern dessen Annahme unterschrieben - also einen Vertrag geschlossen. "Abbrechen" kann man den nicht mehr, sondern nur kündigen. Wenn der zu der Frage was die Kündigungsfolgen wären nichts enthält ...

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Vielleicht mal als Tipp für : Habt Ihr eine korrekte Widerrufsbelehrung erhalten? Falls nicht, wäre der Vertrag nichtig. Könnte zumindest helfen, um aus dem Vertrag rauszukommen. Keine juristische Beratung ==> Stichwort VerbraucherbauVertrag, ist im Baugesetzbuch nachzulesen ...



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