ᐅ Architektin wird emotional und will nicht weiter machen. Wie mache ich nun weiter?
Erstellt am: 11.03.26 17:41
11ant schrieb:
Ich habe es so verstanden, als sei die Architektin hier maximal Miturheberin, aber eher noch Mitarbeiterin am Eigenentwurf des TE.Genau das ist meine Postion!
11ant schrieb:
Was auch immer das für ein ominöses Tool sein soll, meine Glaskugel sieht es nicht, Du solltest es uns zeigen.Sah nach Allplan aus, das .vpl-Dateien ausspuckt.
11ant schrieb:
Mein Rat ist also wie gesagtDanke für Dein Angebot, ich werde es im Kopf behalten. Die Architektin hat jetzt 1 Woche Zeit sich zu entscheiden wie es weiter gehen woll.
In jedem Fall sehe ich für sie nicht die Möglichkeit, einseitig aus dem Vertrag auszusteigen.
Gerddieter schrieb:
Nach Erteilung der Baugenehmigung haftet die Architektin für Mängel in der Planung.Welche könnten das z.B. sein?
G
Gerddieter12.03.26 19:20Der Architekt muss eine baurechtskonforme und genehmigungsfähige Planung liefern. Tut er das nicht, haftet er dem Bauherrn für die daraus entstehenden Schäden.
Selbst wenn die Behörde eine Baugenehmigung erteilt, kann der Architekt haften, wenn:
Die Genehmigung entlastet den Architekten nicht automatisch.
Bsp: Verstoß gegen Abstandsflächen, Bebauungsplan, Landesbauordnung, Brandschutzvorschriften, Mangelnde Nutzbarkeit etc etc etc...
Selbst wenn die Behörde eine Baugenehmigung erteilt, kann der Architekt haften, wenn:
- die Planung objektiv rechtswidrig ist
- oder der Bauherr wegen des Fehlers später Schäden hat.
Die Genehmigung entlastet den Architekten nicht automatisch.
Bsp: Verstoß gegen Abstandsflächen, Bebauungsplan, Landesbauordnung, Brandschutzvorschriften, Mangelnde Nutzbarkeit etc etc etc...
Nur mal so zur Kommunikation:
Du sagst zu Ihr (zumindest schreibst Du es hier)
Dann kritisierst Du:
Dabei ist zu erwähnen, dass Du Maximalhöhe Haus schreibst, nicht Räume. Das sind doch faktisch zwei verschiedene Positionen.
Wen wundert es, wenn dann drei Geschosse geplant werden?
Zu den Rechnungsabschnitten oder den einzelnen LPs kann ich nichts sagen.
Du sagst zu Ihr (zumindest schreibst Du es hier)
Ohropax schrieb:
planen Sie bitte das Haus bitte maximal hoch, damit wir sehen was geht.
Dann kritisierst Du:
Ohropax schrieb:
dann war es eben falsch zu sagen, wie hoch dürfen die Räume maximal werden,
Dabei ist zu erwähnen, dass Du Maximalhöhe Haus schreibst, nicht Räume. Das sind doch faktisch zwei verschiedene Positionen.
Wen wundert es, wenn dann drei Geschosse geplant werden?
Ohropax schrieb:
Man hätte sich die 3 Geschosse auch von Anfang an sparen können, weil die Räume nicht hoch genug werden. Hier meine ich schon, dass die Architektin von Anfang hätte sagen sollen,
dass 3 Gechosse "Quatsch" sind.
Zu den Rechnungsabschnitten oder den einzelnen LPs kann ich nichts sagen.
ypg schrieb:
Dabei ist zu erwähnen, dass Du Maximalhöhe Haus schreibst, nicht Räume. Das sind doch faktisch zwei verschiedene Positionen.Das Haus hat eine Dachterrasse, ich wollte wissen, ob das so passt von der Höhe her oder ob ich sie mir sparen kann, weil der Nachbar zu nah wäre.
Bei der Höhe der Räume ging es um die Frage, ob 3 Geschosse (noch gehen) oder lieber alles auf "nur" 2 Geschosse verteilt werden soll.
Die Architektin ist zur Vorleistung verpflichtet und die 15.000 Euro Vorauszahlung war nicht erforderlich.
Rechtlich scheint die Sache klar zu sein. Entweder Sie reicht ein und bekommt eine Teilzahlung oder ich kündige, suche mir jemand anderen und mache
Schadensersatz geltend.
Da will man mal nett sein und schiebt 15.000 Euro rüber, ohne Rechtsgrund und dann wird mal so behandelt.
Ohropax schrieb:
Rechtlich scheint die Sache klar zu sein.Nichts desto trotz solltest Du an den Deinig benutzten Begriffen arbeiten und in der Kommunikation klar das beschreiben, was Du willst.
Raumhöhe, Haushöhe, um letztendlich eine Dachterrasse ausloten zu können - da muss erstmal ein Wahrsager Deine Gedanken lesen können.
Für Viele ganz klar: „so hoch wie möglich“ bedeutet im Wohnungsbaus: so viele Stockwerke wie möglich.
Hat die Architektin als Dienstleisterin einen guten Anwalt und/oder kann beweisen, was Du wolltest (würde auch in einer Vernehmung ganz wunderbar mit Dir funktionieren), dann krempelt sich die Rechtslage in einen Vergleich um. Faulheit, Ablehnung und Kohle kassieren geht natürlich nicht, aber sehr schlechte Kommunikation kann auch gegen Dich genutzt werden, und das sollte auch legitim sein, wenn es denn so ist wie es ist.
By the way, heutzutage werden Lüftungsrohre in die Zwischendecken eingegossen, da braucht man keine Abhängung.
Ich möchte jetzt allerdings ich nicht gegen Dich reden. Nur solltest Du in Zukunft halt auch mal auf Deine Worte schauen.
Und Du musst natürlich hier keine Planungen einstellen. Allerdings gibt es hier ja einige Aussagen, die ich persönlich anzweifel, und dazu gehört eben auch die DIY-Planung.
Wir kennen hier auch nur Deine Aussagen, können also auch nicht neutral bewerten.
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