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ᐅ Grundrissplanung Neubau moderne Doppelhaushälfte mit 6m Deckenhöhe und 239qm Wohnfläche


Erstellt am: 09.11.25 23:46

wiltshire15.11.25 08:56
lucaskilam schrieb:

Kann ich den Architekten einfach wechseln? Ich gehe davon aus, dass ich seine bisherige Leistung, also den ersten Entwurf, bezahlen muss, auch wenn er uns nicht gefällt. Ich hoffe nur, dass er nicht zusätzlich berechnet, dass er jetzt von vorne anfangen muss.
Als Auftraggeber verantworte ich meinen Auftrag. Wenn ich nach Besprechungen dazu komme, dass ich den Auftrag anders formulieren muss und damit Leistungen obsolet werden, ist es nur fair, wenn ich die Arbeit, die in die falsche Richtung ging auch bezahle. Den Architekten wechseln bringt nur etwas, wenn der die bisherige Aufgabenstellung nicht gut gelöst hat. Das erscheint mir aber hier nicht der Fall zu sein, denn über die Diskussion im Forum verschieben sich Eure Prioritäten und daraus ergibt sich eine Auftragsänderung, die dem Architekten einfach nicht bekannt war.
Dass es viele Architekten gibt, die sich zu wenig Zeit mit der Auftragsklärung geben ist bekannt und hat auch damit zu tun, dass vielen Bauwilligen dieser Prozess zu unnötig und langwierig scheint. Dabei ist es leicht zu verstehen, dass mit der Auftragsformulierung das Ergebnis bestimmt.
hanghaus202315.11.25 09:12
das sehe ich Anders. Der Architekt schuldet den Erfolg. Den hat der nicht erreicht. Das was man hier sieht ist fehlerhaft. Dafür gibt es keine Vergütung. Da ist doch noch nicht mal Leistungsphase 1 erfüllt.
wiltshire15.11.25 12:51
hanghaus2023 schrieb:

das sehe ich Anders. Der Architekt schuldet den Erfolg. Den hat der nicht erreicht. Das was man hier sieht ist fehlerhaft. Dafür gibt es keine Vergütung. Da ist doch noch nicht mal Leistungsphase 1 erfüllt.
1. Wir wissen nicht, in wie weit wir hier ein finales Ergebnis, oder einen Zwischenstand gezeigt bekommen.
2. Der Erfolg richtet sich nach dem Auftrag. Wenn einer Milch bestellt und Milch bekommt, obwohl er Kaffee will, muss er zahlen.
Gerddieter15.11.25 21:36
hanghaus2023 schrieb:

das sehe ich Anders. Der Architekt schuldet den Erfolg. Den hat der nicht erreicht. Das was man hier sieht ist fehlerhaft. Dafür gibt es keine Vergütung. Da ist doch noch nicht mal Leistungsphase 1 erfüllt.
Nö - der Architekt hat geliefert wie bestellt.
Mit Architekt wechseln hab ich Erfahrung und das kostet..

Hier sind Leistungsphase 1 und Leistungsphase 2 voll fällig, Leistungsphase 3 sollte man sich auf einen Anteil einigen.
GD
lucaskilam16.11.25 01:30
lucaskilam schrieb:

Ich schicke dir später noch zu, was ich sonst an Unterlagen habe. Danke.
Ich konnte mich nicht zurückhalten und habe mich wieder an den Rechner gesetzt. Mir geht es ausschließlich um die Aufteilung und den Bereich mit der Deckenhöhe von ungefähr 6 Metern. Wäre diese Variante grundsätzlich denkbar?
Wir möchten gerne zumindest einen kleineren Abschnitt mit sehr hoher Decke behalten. So hätten wir deutlich weniger Probleme mit Schall, Wärmeverteilung und ähnlichen Themen. Bitte achtet nicht auf Details wie Fensterpositionen im Obergeschoss oder das Geländer. Das ist alles provisorisch. Ich werde es dem Architekten auch nicht zeigen, um ihn nicht zu beeinflussen. Aber so etwas in dieser Art könnten wir uns im Wohn- und Essbereich gut vorstellen.
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kbt0916.11.25 17:07
Dann blende dir zu sowas auch immer einen vermaßten Grundriss mit ein.

Nach den Zeichnungen im Eingang wäre die Küche an der Stelle gerade mal 262 cm breit .. und was ist mit der unbedingt notwendigen Speisekammer.

Quintessenz, man kann nicht irgendetwas losgelöst von allem anderen als Planung machen.
architektenleistungsphase