Rechtliche Theorie:
Wenn du aus dem Vertrag raus möchtest, dann ist dies ggf. rine Möglichkeit zu kündigen.
Während der Widerrufsfrist ist ein Widerruf auch ohne Begründung möglich.
Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, bliebe nur noch eine Kündigung (die rechtssicher zu begründen wäre), dazu empfähle sich dringend die Konsultation eines Rechtsanwaltes (dessen Abraten ich wohl bereits vorausgesagt habe). In der Enttäuschung sehe ich hier einen emotionalen Grund, dem ich wenig Erfolgsaussichten gebe, objektiv in einen bereits von der Rechtsprechung bejahten Tatbestand gefaßt zu werden.
Das ist hier genauso zu sehen, als wenn bei der Bemusterung die Duschwanne Utopia 5000 gewünscht und ausgesucht war, diese aber dann einfach aus dem Programm genommen wird. Dann gibt es eben die Dystopia ultra und das war es. Du kannst deshalb keinen Vertrag kündigen oder horrenden Schadenersatz fordern.
Nein, dieses Beispiel halte ich hier für nicht vergleichbar, sondern würde dessen Fallgestaltung eine Chance einräumen, daß erstinstanzlich (!) eine Mehrheit der Richter einen Anwendungsfall für ein Sonderkündigungsrecht bejahen würde.
Der hier vorgetragene Fall hat m.E. das Potential für drei Instanzen (und damit eine Wartezeit auf das letztgültige Urteil, die die Bauzeit von jetzt bis zum unverzögerten Einzug bei weitem überstiege).
Praktischer Nutzen:
Aber mehr werdet ihr kaum erreichen können.
Was soll es hier überhaupt zu gewinnen geben, wenn man dem "gemeinen wortbrüchigen Bauunternehmer" jetzt flieht ?
Auf einen selbst mandatierten baubegleitenden Sachverständigen verzichtet ohnehin nur, wer beim Autofahren den Anschnallgurt durch ein Avemaria ersetzlich hält. Und wer auf das Original nicht verzichtet, dem kann vollständig egal sein, ob der Fake/Alibi "Bauleiter" von Horst oder Harry dargestellt wird. Dieser Unterschied rechtfertigt nicht auch nur das leiseste Jammern.