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ᐅ Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34


Erstellt am: 11.02.25 21:44

buttyhome15.02.25 19:13
Ich habe mit Gewalt die Verwilderung beseitigt. Das Wetter war mäßig und mit den Arbeitshandschuhen sind die Fotos kaum geglückt. Schöne Fotos und Bilder mit besseren Perspektiven reiche ich nach. Die beiden Häuser von vorne kennt ihr ja. Zuerst einmal einen Blick von ganz oben vom Grundstück durch das Dickicht. Ganz im Vordergrund ist ein Dach, das ist vom einem Schuppen, der abgerissen werden muss. Dann seht Ihr den Giebel mit Holzverkleidung des Denkmals. Daneben das Dach des Abrisshauses. Dahinter seht Ihr die Straße und die durchmische Bebauung.

Kahle Bäume und Dickicht vor einer Häuserzeile bei grauem Winternebel.


Jetzt einmal das Abrisshaus von der Rückseite. Hier müsste ich wahrscheinlich etwas in den Hang bauen. Man sieht die grenzständige Bebauung des Nachbarn. Hier entweder direkt dran bauen oder schön bepflanzen...

Mann beim Beschneiden von Sträuchern in kleinem Garten; Äste im Vordergrund, Häuser im Hintergrund.


Links und rechts meinte ich im Post davor von der Straße aus betrachtet. Also links: nördlicher Nachbar, rechts: südlicher Nachbar.
ypg15.02.25 20:09
buttyhome schrieb:

Jetzt einmal das Abrisshaus von der Rückseite.
Ist das jetzt ein ebenerdiger Anbau, sowie der Vorhof in der Ebene? Oder wäre es schon das (gedachte) OG?
buttyhome15.02.25 20:29
ypg schrieb:

Ist das jetzt ein ebenerdiger Anbau, sowie der Vorhof in der Ebene? Oder wäre es schon das (gedachte) OG?

Aktuell ist es noch ebenerdig. Aber man schaut direkt auf den Hang, der dadurch sehr dunkel ist. Da ich damit rechne, etwas weiter auf das Grundstück bauen zu müssen, würde das untere Stockwerk dann wahrscheinlich im Hang verschwinden. Dafür darf man ein Stockwerk höher bauen.
ypg15.02.25 23:23
buttyhome schrieb:

Aktuell ist es noch ebenerdig. Aber man schaut direkt auf den Hang, der dadurch sehr dunkel ist. Da ich damit rechne, etwas weiter auf das Grundstück bauen zu müssen, würde das untere Stockwerk dann wahrscheinlich im Hang verschwinden. Dafür darf man ein Stockwerk höher bauen.
Genau das wollte ich wissen. Man muss ja schauen, wo der Hang anfängt.
K a t j a16.02.25 07:43
Sorry, falls ich das überlesen habe:
Wie hoch ist Euer Budget gleich nochmal? Habt Ihr das Grundstück schon gekauft?
buttyhome16.02.25 07:52
K a t j a schrieb:

Sorry, falls ich das überlesen habe:
Wie hoch ist Euer Budget gleich nochmal? Habt Ihr das Grundstück schon gekauft?
Willst Du uns noch retten? Also, Grundstück ist schon unseres. Budget will ich noch nicht genau festlegen, da ich erst einmal schauen wollte, was für welchen Betrag überhaut möglich ist. Eigentlich wollte ich 700k nicht überschreiten. Wenn es sein muss, weil es nicht anders geht, dann müssen wir da eben durch... Für die Anlage des Gartens kommen ja auch noch einmal 20 Prozent ca. drauf befürchte ich. Für das Denkmal sollte es ja noch eine Förderung geben (die natürlich peanuts zur Gesamtsumme sind). Aber Kosten Denkmal und dann Hoffläche etc lassen sich dann um Glück zu 90 Prozent steuerlich absetzen, auch bei privater Nutzung.
grundstückhangdachbebauungstockwerk