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ᐅ Schwieriger Grundriss Grundstück und Denkmal - §34


Erstellt am: 11.02.25 21:44

buttyhome13.02.25 20:22
ypg schrieb:

Nochmal die Geschossigkeit, nachdem Du den Eingeschosser falsch eingestuft hast: sind tatsächlich reelle 2 Geschosse möglich?
Das hier ist von Google street view übernommen. Steht 2 Häuser weiter. Kann natürlich sein, dass sich das unten Wohnkeller schimpft, ich hätte das als Vollgeschoss eingestuft.
Modernes Haus mit weißen Wänden, grauer Oberseite, Balkonen und Steinverkleidung unten, Garten.
ypg13.02.25 20:35
Wenn das nicht ein Hanghaus ist und das verklinkerte Geschoss in der Erde versinkt oder zum Haus noch ein mega eingeschoss-Anbau gehört, dann ist das ein Zweigeschosser. Siehe Landesbauordnung
haydee14.02.25 08:03
11ant schrieb:

Viele Bauämter genehmigen zwar Bauten auf bestehenden Grundmauern (oder sogar an deren Stelle und Größe), aber einen förmlichen Bestandsschutz für das darüber Stehende entfaltet ein Keller allein noch nicht.
Bei uns drücken sie eh alle Augen einschließlich Hühneraugen zu und sind froh über jeden der da bleibt oder zu zieht. vor allem wenn es innerorts ist und ein leeres Bestandsgebäude. Wir hatten eine kostenlose Beratung bekommen was möglich ist von Sanierung bishin zu einem Entwurf wie das neues Haus auf das Grundstück passen könnte. Sowas ist schon goldwert, wenn das Grundstück nicht flach und quadratisch im Neubaugebiet liegt.
buttyhome15.02.25 18:20
Tja, heute habe ich noch einmal auf dem Grundstück Zeit verbracht und über mögliche Bebauungen nachgedacht. Das Bauamt bei uns hat leider keine wirkliche offene Sprechstunde. Man kann zwar anrufen, hat dann aber noch nicht einmal den zuständigen Sachbearbeiter dran und alle Gespräche enden immer mit: da können wir jetzt keine Aussage zu machen, da müssen Sie eine Bauvoranfrage stellen... Schade.

Angekommen, es ist eine geschlossene Bebauung möglich, ich möchte sie nicht vollständig nutzen, da ich gerne eine Möglichkeit mir offen halten möchte, auf das Grundstück mit Fahrzeugen zu kommen. Da sind einige Fundamente drauf, die später noch einmal weg müssen, aber nicht in der ersten Bauphase.

Da ich ja das Fachwerkhaus vorne gerne in das Haus integrieren würde, bleibt nur, rechts an den Nachbarn zu bauen und links den Abstand zu lassen. Jetzt habe ich aber mir auch überlegt, den Plan mit der Verbindung ausfzugeben. Ich könnte das Denkmal sanieren und vermieten, dann würde ich die Geschossdecke auch drinnen belassen. Dann hätte ich viel mehr Optionen für unseren Neubau, oder? Immerhin hat der linke Nachbar ja auch bereits grenzständig gebaut. Hier könnte man sich randständig dran setzen. Dann würde die Südseite des Hauses frei stehen und ich hätte mehr Möglichkeiten auf dem Grundstück.

Was meint Ihr? Ich fand die Idee des Arbeitszimmers mit Durchgang richtig schön. Aber verderbe ich mir durch diese Idee die Flexibilität für eine mögliche Bebauung? Vermietung und Denkmal eröffnen ja auch viele steuerliche Vorteile...
ypg15.02.25 18:41
buttyhome schrieb:

Tja, heute habe ich noch einmal auf dem Grundstück Zeit verbracht
Und wo sind die Fotos?
buttyhome schrieb:

rechts an den Nachbarn zu bauen und links
Wo ist denn bei Dir rechts und wo links?
11ant15.02.25 19:03
buttyhome schrieb:

Das Bauamt bei uns hat leider keine wirkliche offene Sprechstunde. Man kann zwar anrufen, hat dann aber noch nicht einmal den zuständigen Sachbearbeiter dran und alle Gespräche enden immer mit: da können wir jetzt keine Aussage zu machen, da müssen Sie eine Bauvoranfrage stellen... Schade.
Gehnse nich zum Schmidtchen, gehnse gleich zum Schmidt. Erzähle dem Bauamtsleiter oder besser gleich dem Dezernenten vom Segen der Sprechstunden, die seine Mitarbeiter entlasten. Das hat man selbst in Knieritz an der Knatter schon erkannt, wenn nicht gerade Karneval dort ist.
grundstückbebauung