ᐅ Grundriss Einfamilienhaus 154m2 + Keller in Hanglage
Erstellt am: 14.10.24 19:35
hanghaus202316.10.24 13:20
Ist denn die Erschliessung bereits vorhanden?
11ant16.10.24 13:31
hanghaus2023 schrieb:
@11ant der Plan sagt aber Norden.Ich meinte den Hausplan.oadna4711 schrieb:
Nicht das ich wüsste. Habe die Garage ins Haus integriert, da ich das Untergeschoss sowieso brauche um den Hang auszugleichen um bei der Terrasse ebenerdig raus komme.
Theoretisch könnte ich auf der Garage ein Flachdach mit Terrasse machen. Aber ich scheue das Flachdach etwas.Ich wüßte nicht, was die Garage an einem Flachdach stören würde. Wenn ich recht verstehe, hast Du Dich primär darin verliebt, daß in dem Hartl Musterhaus der Fernseh-Sitzgruppenbereich "um die Ecke" vom Kocheßbereich separiert ist. Ein hufeisenförmiger Halbatriumbungalow ist allerdings bereits auf einem Flachgrundstück nicht für die Kassenpatienten unter den Bausparern geeignet. Du leistest Dir nun gleich zwei weitere Luxen / Luxusse / Luxüsse (hilf´ mir mal, was der korrekte Plural von Luxus ist, Ihr seid doch in Deutsch meistens sattelfester als wir Marmeladinger), indem Du das Aufbocken auf einen untergeschobenen Keller zur Ertüchtigung des Traumhauses für ein Hanggrundstück und das Aufblasen der Wohnfläche um etwa vierzig Prozent nicht mit oder, sondern sogar mit und verknüpfst.Ich schließe mich daher an das zu erwartende Ergebnis Deiner Preisanfragen an und schlage Dir vor, wohlwollendst zu prüfen, wie sich die Prioritätenliste Deiner Traumhausdetails möglichst weit auch in einer grundstücksgerechteren äußeren Hausgestalt abarbeiten läßt. Vielleicht fällt etwas nettes ein, denn das Grundstück sollte ein Split Level Haus begrüßen. Die Ausladung des Musterhausgrundrisses ist bereits ohne das Hochskalieren der Dimensionen eine Hypothek, auch wenn die Weite des Grundstücks - wäre der Hang nicht - zum flächigen Wohnen auf einer Ebene einlädt.
oadna4711 schrieb:
Mir gefällt der Gedanke nur 2 Ebenen zu haben um gegebenenfalls im Alter hinter das Haus zu fahren und dort ebenerdig reinzugehen können.Durch den weggelassenen bergseitigen Eingang?hanghaus202316.10.24 13:40
11ant16.10.24 13:46
hanghaus2023 schrieb:
Leider geht dann die Auffahrt nicht.Was ginge sich denn da nicht aus ?hanghaus2023 schrieb:
In welchem Bundesland wird denn gebaut?Kennst Du denn mehrere Landesbauordnungen in AT - ich keine einzige?ypg16.10.24 14:22
oadna4711 schrieb:
Grundstück 1227 ist im Familienbesitz aber nicht im Bauland d.h. es ist eine Wiese und wird nur mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren.Das wäre ja erst einmal zu erfragen, ob Du auf der Wiese überhaupt bauen darfst.Ich würde definitiv die Garage aus dem Komplex rausnehmen. Zum einen ist die preislich nicht drin, zum anderen gibt es Komplikationen mit der Thermik.
Du kannst also einen Halbkeller mit OG bauen. Für die Kalkulation musst Du natürlich den Keller/UG mit reinnehmen, weil es ausgebaute Wohnfläche ist. Ein volles UG sehe ich finanziell nicht.
hanghaus202316.10.24 14:53
ypg schrieb:
Das wäre ja erst einmal zu erfragen, ob Du auf der Wiese überhaupt bauen darfst.
Die Nachfrage betraf das Nachbargrundstück im Süden. Das 1228 sollte Bauland sein. 11ant schrieb:
Was ginge sich denn da nicht aus ?Das steht mit meinem Vorschlag die Garage im Weg.
11ant schrieb:
Kennst Du denn mehrere Landesbauordnungen in AT - ich keine einzige?Ich auch nicht. Mir ging es eher darum zu wissen wo das ca. ist.Ähnliche Themen