W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage


Erstellt am: 10.11.23 08:58

KarstenausNRW15.11.23 07:12
HerrRossi schrieb:

Mir ist das Grundstück und die Rahmenbedingungen vollumfänglich bekannt! Punkt.
Dann verstehe ich aber die ganze Diskussion nicht. Wenn ich mir eine Zweitimmobilie bauen möchte, die um eine 3/4 Million kostet und die ich nur am Wochenende oder in den Ferien nutzen möchte, bin ich doch schon lange beim Architekten und (Bau)Rechtsanwalt, um mein Recht durchzusetzen.
Da Wochenendhaus, wird das Haus doch auch voll oder in wesentlichen Teilen aus Eigenkapital gebaut werden. Dann sollten auch mal T€ 10-20 für eine qualifizierte Begleitung des Vorhabens über sein.

P.S. Du weißt, dass ein einfacher Anschiss eines Dritten - kann auch hier aus dem Forum kommen - dazu führen wird, dass der Erstwohnsitz aufgelöst wird? Dafür gibt es genug Beispiele, wo Menschen jede Menge Kohle und Ihr Zuhause verloren haben.
Für jeden klar denkenden Menschen ist so ein Bauvorhaben Harakiri.
KarstenausNRW15.11.23 07:25
Und als Ergänzung: Im Bebauungsplan steht "Vollgeschoss" und nicht Geschoss. Zum Vollgeschoss gibt es juristische Definitionen - musst Du mal für Dein Bundesland nachlesen.

Wenn Du nun also Deinen "Keller" als Vollgeschoss baust, sind es zwei Vollgeschosse. Wenn Du den Keller weglässt und ein kleines Staffelgeschoss drauf setzt, bleibt es bei einem Vollgeschoss. So etwas wäre z.B. ohne Probleme sogar einklagbar, denn das Haus verfügt nur über ein Vollgeschoss. Völlig im Einklang mit dem Bebauungsplan:

Moderne, zweistöckige weiße Villa mit Garage, Flachdach und Garten.
K a t j a15.11.23 07:33
HerrRossi schrieb:

Alle Gebäude sind voll erschlossen und über die entgegen dem Bebauungsplan voll ausgebaute Gemeindestrasse erreichbar.
Ja, die Frage war nicht, ob da eine Straße ist. Das sehen wir ja auf dem Plan. Die Frage ist nach der Verpflichtung, die Straße z.B. für Einsatzfahrzeuge befahrbar zu halten.

Wie ist denn die Wasserentsorgung bei den anderen? Es macht z.B. einen Unterschied, ob man für 2 Leute baut oder für 4. Das kann durchaus dazu führen, dass abgelehnt wird. Das würde ich eher als Problem sehen, als den Dachausbau.
Herrarchi15.11.23 08:01
KarstenausNRW schrieb:

P.S. Du weißt, dass ein einfacher Anschiss eines Dritten - kann auch hier aus dem Forum kommen - dazu führen wird, dass der Erstwohnsitz aufgelöst wird? Dafür gibt es genug Beispiele, wo Menschen jede Menge Kohle und Ihr Zuhause verloren haben.
Für jeden klar denkenden Menschen ist so ein Bauvorhaben Harakiri.

alles absolut bekannt und juristisch besprochen. Aber wenn hier irgendwelchen Noobs unterwegs sind, dann kann aus Rücksicht auf alle anderen dort lebenden Familien der Thread geschlossen und gelöscht werden.
Mit solchen Individuen will ich mich nicht abgeben wollen, die unter dem Deckmantel der Anonymität Menschen anschwärzen, möchte ich nichts zu schaffen haben. Sorry.
K a t j a15.11.23 08:07
Das klingt etwas merkwürdig. Du möchtest also damit sagen, dass Du die eindeutigen Rechtsverstöße der derzeitigen Anreiner unbedingt billigst und diese auch noch schützenswert findest?
ypg15.11.23 08:33
Ok.
HerrRossi schrieb:

Neu, das Grundstück hat schon 2500 m2. Der Vermerk zum Bebauungsplan existiert trotzdem.
Der Vermerk hätte in diesem Thread schon sehr viel früher auftauchen sollen, genauso wie der eine Teil des Bebauungsplans.
HerrRossi schrieb:

Bebaubar sind auf Grund der Verbotszonen allerdings nur gut 1200 m2.
Ja, Baufenster sind den Mitdiskutanten bekannt.
HerrRossi schrieb:

Punkt
Ich muss ehrlich sagen, dass ich solche Kommunikationsmittel sehr befremdlich finde. Dieses „Punkt“ sagt ein dominant wirkend _wollender_ Mensch zu seinen Unterworfenen, wenn es keine Widerrede gehen soll.
Es hat aber gar keine Art! Und in einem Forum macht es noch weniger Sinn, wenn nicht vorher die Situation vollumfänglich erklärt wurde.

Diese Unterhaltung macht sich zudem dadurch nicht einfacher.
HerrRossi schrieb:

die unter dem Deckmantel der Anonymität
…finden viele Betrugsarten statt- das Internet macht erfinderisch.
Ja, in der Anonymität zeigen viele nicht ihr wahres Gesicht. Wenn es 90% gut mit Dir meinen, könnte von den restlichen 10% eine Behörde mitlesen.
Das oder die wirst Du aber nicht enttarnen, weil die sich gar nicht zeigen.
vollgeschossbebauungsplankeller