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ᐅ Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu


Erstellt am: 27.04.22 09:45

guckuck222.09.22 14:24
Dogma schrieb:

Die Gemeinden werden das wohl knallhart durchreichen.

Natürlich, woher denn auch sonst nehmen?
Leistungskürzung (Schwimmbad zu, Kita zu, Busse weg, ...) oder Abgaben rauf.
Pinkiponk schrieb:

Bei uns (Plz. 045xx) sind es, habe gerade nachgesehen, 500 v. H. für bebaute und unbebaute Grundstücke. Wir bezahlen seit dem Kauf des Grundstücks jährlich 56,25 Euro. Der Bodenrichtwert unseres Grundstücks (567qm) beträgt 200 Euro pro qm. Ich nehme an, wir gehören somit zu den Kandidaten für eine Erhöhung, da mir 56,25 Euro selbst niedrig erscheinen.

Ja leere Grundstücke sollen ja höher besteuert werden können, um Verkauf/Bebauung anzuregen. Wie hoch das dann sein wird ... gedenkst du nicht bis 2025 ein Haus darauf zu errichten?
Pinkiponk22.09.22 16:45
guckuck2 schrieb:

Ja leere Grundstücke sollen ja höher besteuert werden können, um Verkauf/Bebauung anzuregen.
Ja, das finde ich gut und richtig so.
guckuck2 schrieb:

Wie hoch das dann sein wird ... gedenkst du nicht bis 2025 ein Haus darauf zu errichten?
Da ging ein Teil meiner Informationen anscheinend verloren. Wir haben in 2022 gebaut und sind auch bereits eingezogen.
driver5522.09.22 17:16
Pinkiponk schrieb:

Bei uns (Plz. 045xx) sind es, habe gerade nachgesehen, 500 v. H. für bebaute und unbebaute Grundstücke. Wir bezahlen seit dem Kauf des Grundstücks jährlich 56,25 Euro. Der Bodenrichtwert unseres Grundstücks (567qm) beträgt 200 Euro pro qm. Ich nehme an, wir gehören somit zu den Kandidaten für eine Erhöhung, da mir 56,25 Euro selbst niedrig erscheinen.
Unbebaut Ja, aber doch nicht bebaut. (Passt sonst in kleinster Weise zum BRW)
Winniefred22.09.22 17:38
Wir haben hier aktuell 580€ BRW und etwa 400€ Grundsteuer im Jahr. Aber wie gesagt, ich erwarte da eine deutliche Erhöhung. Leider. Wir haben zwar ein Haus in einer teuren Gegend, haben es aber nur, weil es damals weit unter Wert verkauft wurde.
junijulibaut22.09.22 20:21
Vielleicht hat jemand eine Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Bundesland MV, Bundesmodell

es geht um zwei Räume im Keller
der eine ist ein Gästezimmer, ca. 14m2
der andere eine Art Abstellraum, dort lagern Möbel, ein Schrank mit selten benutzen Dingen, ca. 10m2

in den Merkzetteln der Steuerverwaltung MV heißt es:

"
...
Was gehört nicht zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
  •  Zubehörräume, insbesondere:
    • Kellerräume, soweit sie nicht Wohnzwecken dienen, beispielsweise Hobbyraum im Einfamilienhaus,
    • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    • Waschküchen,
    • Bodenräume,
    • Trockenräume,
    • Heizungsräume und
    • Garagen
  • Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungs-
  • rechts der Länder genügen, sowie
  • Geschäftsräume
...
"

Zumindest das Gästezimmer dient ja Wohnzwecken.

Dem gegenüber steht aber der Einschub:
"
...
  • Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungs-
  • rechts der Länder genügen, sowie
...
"

Ich verstehe das so, dass mit dem Bauordnungsrecht die Landesbauordnung gemeint ist?

Diese besagt in § 47:
"
§ 47 Landesbauordnung M-V – Aufenthaltsräume
(1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben, Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m. Im Dachraum muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Netto-Grundfläche vorhanden sein. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben bei der Berechnung der Netto-Grundfläche außer Betracht.
(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggias haben.
...
"
Die beiden Räume haben eine lichte Raumhöhe von 2,26 m und die Rohbaufenstermaße sind weit unterhalb den geforderten 1/8 der Nettogrundfläche.

Damit genügen beide Räume nicht den Anforderungen der Landesbauordnung und es gilt oben genannte Einschränkung bei der Ermittlung der Wohnfläche. Ich muss also beide Räume nicht zur Wohnfläche zählen.

Was meint ihr?

Vielen Dank
Benutzer 100122.09.22 20:43
Ich habe am Montag alles erledigt war auch sehr erstaunt das für Bw keine Wohnfläche benötigt wurde. Nur das Grundstück wird berücksichtigt. Anscheinend ist Baden-Württemberg und Bayern da wieder Alleingänger.


Nach der aktuellen Formel, wenn die sich nicht ändert werden wir bei ca 580euro laden das ist okay und nur ca 140 mehr als bisher.
aufenthaltsräumeraumhöhegrundflächelandesbauordnungwohnflächebrwgästezimmer