ᐅ Lichte Raumhöhe im DG nicht eingehalten! Was sind meine Rechte ?
Erstellt am: 29.11.16 10:54
TobiasW.29.11.16 12:40
Ja die Unterkonstruktion wurde auch durch den GU eingebracht !
FrankH29.11.16 13:16
Wenn Du oben z. B. eine Ankleide planst und einfache Ikea Pax-Schränke stellen willst, wird es eng. Die haben knapp 2,35 cm, wenn ich mich richtig erinnere und beim Aufstellen benötigst Du sogar noch mehr Höhe, zumindest, wenn Du sie am Boden zusammenschraubst. Bei meinem Bruder war es noch sehr knapp möglich, aber ich weiß nicht, welche Raumhöhe er hat, tippe aber eher auf mehr als 2,40 m. Gibt natürlich auch Schränke mit weniger Höhe, aber dann haben sie natürlich auch weniger Stauraum.
Ich würde also auch aus diesem Aspekt zusehen, dass die 2,40 m eingehalten werden.
Ich würde also auch aus diesem Aspekt zusehen, dass die 2,40 m eingehalten werden.
TobiasW.30.11.16 20:45
: Danke für die Rückmeldung. Die Firma führt ihre Arbeiten ansonsten tadellos aus. Mal sehen, was da noch rausgeholt werden kann. Womöglich wird eine bessere Dämmung verbaut. Wir warten mal ab was das ganze ergibt.
Gruß Tobias
Gruß Tobias
Bieber081530.11.16 22:32
Die Estrichhöhe ist vermutlich nicht ohne weiteres zu reduzieren (Fußbodenheizung, Mindestüberdeckung). Ist denn schon gespachtelt, tapeziert und alles fertig? Ich stelle mir eine Roh-Gipskartondecke vor mit zu hohem Unterbau ... Das kann man doch relativ einfach (günstig) rückbauen. Noch mal die Frage: Was war dort ursprünglich geplant? Gibt es eine Werkplanung für die Decke?
Otus1101.12.16 07:16
TobiasW. schrieb:
Geplant war eine Raumhöhe von 2,40m im OG. Aktuell liegen wir jetzt schon bei ca. 2,37m im Schnitt, in allen Räumlichkeiten.
Nach Bauordnungsrecht, 48 Bau NRW, müssen Aufenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben.
Derzeit habt ihr z.B. ein prima Lagerhaus, aber noch kein Einfamilienhaus zu Wohnzwecken (wie bestellt, angezahlt und vereinbart).
sirhc01.12.16 09:06
Heißt das, dass solcher Raum gar nicht zum Wohnen genutzt werden darf? Spielt sowas eine Rolle bei der Ermittlung der Wohnfläche z.B. für Gebäudeversicherungen? Die hat nämlich gesagt: beheizte Kellerräume = Wohnfläche, obwohl die lichte Raumhöhe gerade mal 2,30 m ist.
Sorry fürs "halb OT".
Sorry fürs "halb OT".
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