ᐅ Baufirma Preiserhöhung um 25%– Abgelaufene Festpreisgarantie
Erstellt am: 17.05.22 17:24
Benutzer20017.05.22 19:19
Was steht denn genau im Vertrag zur Baukostensteigerung und zu einem möglichen Rücktritt? Ganz konkret die Formulierungen?
Habt Ihr einen ordentlichen Verbraucherbauvertrag abgeschlossen inkl. korrekter Widerrufsbelehrung?
Ihr solltet umgehend rechtlichen Beistand einholen. Könntet ja auch auf den 313er Baugesetzbuch "Störung der Geschäftsgrundlage" gehen (der gilt übrigens nicht nur für den Mieter oder Bauunternehmer) und kündigen. Oder oder oder.
Aber natürlich ist zuerst ein persönliches Gespräch fällig. Und Ihr müsst Euch klar werden, ob Ihr überhaupt noch bauen wollt und/oder könnt.
P.S. Die Finanzierung auflösen sollte aktuell nicht allzu teuer werden.
Habt Ihr einen ordentlichen Verbraucherbauvertrag abgeschlossen inkl. korrekter Widerrufsbelehrung?
Ihr solltet umgehend rechtlichen Beistand einholen. Könntet ja auch auf den 313er Baugesetzbuch "Störung der Geschäftsgrundlage" gehen (der gilt übrigens nicht nur für den Mieter oder Bauunternehmer) und kündigen. Oder oder oder.
Aber natürlich ist zuerst ein persönliches Gespräch fällig. Und Ihr müsst Euch klar werden, ob Ihr überhaupt noch bauen wollt und/oder könnt.
P.S. Die Finanzierung auflösen sollte aktuell nicht allzu teuer werden.
WilderSueden17.05.22 20:15
Wie weit seid ihr genau? Habt ihr bereits eine Baugenehmigung?
Was steht konkret im Vertrag zur Preisgarantie? Grundsätzlich kann das Unternehmen nämlich nicht die eigenen Verzögerungen zu euren Lasten auslegen. Sind also z.B. Architekt, Vermessung, etc inklusive, dann sind Verzögerungen dort ein Problem eures Bauunternehmers. Die langsame Erschließung ist aber euer Problem, denn für die Bebaubarkeit haftet der Bauherr. Um das genauer zu beurteilen, braucht ihr aber einen Anwalt der sich damit auskennt.
Die pauschale 10% Vertragsstrafe dürfte vor Gericht wenig Bestand haben, bereits ausgeführte Leistungen (Vermessung, Architekt,...) müsst ihr aber natürlich bezahlen.
PS: Die Situation mit der Erschließung kenne ich, bei uns war das auch ein halbes Jahr im Verzug. Ich hatte aber zum Glück einen GU der nicht versucht hat das auszunutzen
Was steht konkret im Vertrag zur Preisgarantie? Grundsätzlich kann das Unternehmen nämlich nicht die eigenen Verzögerungen zu euren Lasten auslegen. Sind also z.B. Architekt, Vermessung, etc inklusive, dann sind Verzögerungen dort ein Problem eures Bauunternehmers. Die langsame Erschließung ist aber euer Problem, denn für die Bebaubarkeit haftet der Bauherr. Um das genauer zu beurteilen, braucht ihr aber einen Anwalt der sich damit auskennt.
Die pauschale 10% Vertragsstrafe dürfte vor Gericht wenig Bestand haben, bereits ausgeführte Leistungen (Vermessung, Architekt,...) müsst ihr aber natürlich bezahlen.
PS: Die Situation mit der Erschließung kenne ich, bei uns war das auch ein halbes Jahr im Verzug. Ich hatte aber zum Glück einen GU der nicht versucht hat das auszunutzen
11ant17.05.22 20:38
OmletteJaz schrieb:
Das größte Problem damals war das Grundstück noch nicht fertig war und wir konnten gar nichts machen.Also eigentlich vernünftigerweise auch noch keinen Bauvertrag unterschreiben :-(https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
driver5517.05.22 20:47
11ant schrieb:
Also eigentlich vernünftigerweise auch noch keinen Bauvertrag unterschreiben :-(Manchmal frage ich mich schon, auf welchen Grundlagen überhaupt ein Vertrag zustande kommt.Wenn ich dich noch nichts habe, kann auch nix geplant und somit nix unterschrieben werden. Aber, der Zug ist hier abgefahren…
..und trotzdem wissen wir noch nicht, welche Leistungen bereits erbracht wurden…
Bitte mal den aktuellen Stand aufdröseln.
WilderSueden17.05.22 21:21
driver55 schrieb:
Wenn ich dich noch nichts habe, kann auch nix geplant und somit nix unterschrieben werden.Warum? Teilweise werden die Grundstücke als "noch nicht vermessen" nach Plan verkauft. Wir sind ein bisschen mehr ins Risiko und haben das auf die schriftliche Zusage des Bürgermeisters für die Reservierung unterschrieben. Grundstück war bekannt und auf der Wiese abschätzbar, Bebauungsplan ebenfalls bekannt. Da kann man ein Haus gut planen. Nur beim Gefälle haben wir uns leicht verschätzt 😉Auch wenn es eine riskante Variante war...ich bin rückblickend froh dass ich das so gemacht habe. Die Preissteigerungen in der Zwischenzeit wären kein Spaß gewesen.
HilfeHilfe18.05.22 05:31
Ich würde jetzt dem BU auch nichts unterstellen. Die Preissteigerung habt ihr doch überall mitbekommen.
Warum habt ihr den nicht im Vorfeld mit dem Cheff gesprochen. Jetzt seid ihr in einer schlechteren Position und unter Druck
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