ᐅ Platzierung Haus, Terrasse, Carport & Co. im Baufenster
Erstellt am: 02.05.21 22:21
hanghaus200005.05.21 20:58
Du hast zwei unterschiedliche Grundstücke eingestellt. Kannst Du einen Originallageplan einstellen mit Strasse Wege usw?
Bitte das Baufenster aus dem Bebauungsplan uebernehmen oder eine Kopie vom Bebauungsplan des betreffenden Grundstücks einstellen.
Bitte das Baufenster aus dem Bebauungsplan uebernehmen oder eine Kopie vom Bebauungsplan des betreffenden Grundstücks einstellen.
Hausbauer474705.05.21 21:11
Der erste Anhang ist das ursprüngliche Grundstück vor der Verkleinerung auf 2.600 m². Östlich in Nord-Süd-Richtung kommt die Straße hin, nördlich liegt ein Fußgängerweg. Orange das Baufenster mit einer 3m Abstandslinie, links in grün ist Garten außerhalb des Baufensters. Der voraussichtliche Zuschnitt ist im zweiten Anhang sichtbar, die Grenzen in W, N und O bleiben gleich, die Südgrenze verschiebt sich nach Norden, um das Grundstück zu verkleinern. Die Vermessung ist noch nicht erfolgt, so dass ich noch keine genauen Meterangaben machen kann.


ypg05.05.21 22:25
Hausbauer4747 schrieb:
Garagen, Carports und Stellplätze sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig".., wo aber die Grenzbebauung inkludiert sein sollteGeradeSchräg schrieb:
Ich denk @ypg meint den Abstand zur Straße hin, gängig sind hier 5m.( Soll dafür sorgen, dass man komplett aus der Garage ausfahren kann ohne öffentliche Verkehrsflächen zu befahren)Genau. Allerdings, wie Du auch gesagt hast, hat eine gedrehte Garage dieses Problem nicht, sodass diese 5 Meter eventuell gar nicht eingehalten werden müssen.Hausbauer4747 schrieb:
Gilt die Möglichkeit, eine Garage auf die Grundstücksgrenze zu setzen nur für das Nachbargrundstück oder auch zur Straße bzw. zum Gehsteig wie in der obigen Darstellung?Das musst Du uns sagen: Bebauungsplan usw liegt Dir vor, nicht uns.Da aus dem Eingangsthread keine Grundstücksmaße hervorgehen, einfach mal eine Skizze. Wenn die Abstandsfläche zur Straße 5 Meter betragen muss, kommen da einfach schöne Büsche vor die Garage oder der Stellplatz für die Reiterin, die den Schuppen anmietet.
K1300S06.05.21 06:27
ypg schrieb:
.., wo aber die Grenzbebauung inkludiert sein sollte... sofern das Baufenster nicht ebenfalls 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhält, was hier der Fall zu sein scheint. 😉 Oder stellt die gestrichelte Linie nicht die Grenzen desselben dar?Hausbauer474706.05.21 06:33
Ja, beim Baufenster sind die drei Meter schon abgezogen.
hanghaus200006.05.21 07:48
Plan wo man die Zahlen nicht lesen kann sind Sinnfrei. 🤨
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