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ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021


Erstellt am: 09.09.20 10:55

DaSch1719.04.21 12:14
Ich hab's mir auch gerade von der KfW bestätigen lassen. Der Zuschuss aus 461 wird tatsächlich zusätzlich zur BAfA-Förderung gewährt.

Ich frage mich aber gerade, ob in den Förderbedingungen der BAfA nicht eine anderweitige Förderung ausgeschlossen wird? Dürfte aber ja eigentlich nicht so sein, da man bis zum 01.07. ja auch KfW 152 mit der BAfA-Förderung kombinieren kann.
Acof197819.04.21 13:19
Wäre das aber nicht eine Doppelfinanzierung? Ich habe z.B. die Sole-Wasser-Wärmepumpe Ende des nächsten Jahres über BAFA beauftragt (Zuschuss wird sich auf 6 - 8t€ belaufen). Könnte ich dann noch Zuschuss aus 461 beantragen, wenn ich mit dem Bau nach 01.07.2021 beginne?
Grobmutant20.04.21 09:34
HappyEnd schrieb:

Habe heute mal mit der KfW Hotline telefoniert, wollte wissen, ob man bei der direkt gezahlten Zuschussvariante bereits jetzt die Finanzierung glatt ziehen kann, um dann im Juli den Zuschuss zu beantragen. Ob eine bereits laufende Finanzierung zu Planungs- und Beratungsleistung konnte sie nicht beantworten und verwies auf den April, wenn weitere Details zu dem Programm veröffentlicht werden sollen.

Weitere Frage meinerseits war, ob das Abschicken des Antrags ab dem 01.07. ausreichend wäre, um den Liefer- bzw Leistungsvertag abschließen zu können. Laut Hotline muss man, bevor man den Liefervertrag abschließt, auf die Genehmigung der KfW warten.

Ich habe heute mit der KfW Hotline telefoniert. Deren Aussage war, dass es für die Zuschussvariante ausreichen würde, in den Leistungsvertrag eine Rücktrittsklausel einzubauen. Der Rücktritt müsse gewährt werden, wenn der Kunde keine BEG Förderung erhält. Dann könne man auch bereits vor dem 1.7. den Leistungsvertrag unterschreiben. Baubeginn dann natürlich trotzdem erst nach dem 1.7.
Problematisch finde ich, dass angeblich auch Verträge mit Versorgern (Strom, Teleko, etc.) dazu zählen würden. Und dort wird es schwierig oder unmöglich einen solchen Passus einzubauen.

Bei der Kreditvariante muss man mit der Bank ein dokumentierten Beratungsgespräch führen.

(Das ist nur meine Interpretation von dem Telefonat. Keine offizielle Förderberatung :p )
Evelyn!20.04.21 10:08
und hast du zufällig auch gefragt wann es diese Aussage schriftlich gibt? Denn als ich angerufen hatte hieß es ja nur wenn man den Kredit nimmt gilt das für den Zuschuss müsste ich warten bis ich die Bestätigung habe und könnte dann erst unterschreiben..
Grobmutant20.04.21 10:38
Der Mitarbeiter der Hotline meinte, dass Ihnen diese Verfahrensweise erst letzte Woche mitgeteilt wurde. Ich hatte auch kritisiert, dass es dazu noch nichts schriftlich gibt, da es für die Bauherren und auch für das Bauunternehmen gewisse Risiken gibt.

Sicherer ist es vermutlich schriftlich bei der KFW anzufragen, ob ein konkreter Passus im Vertrag ausreicht, um die Zuschussförderung zu erhalten. Also sich das schriftlich bestätigen zu lassen.
Kati202223.04.21 11:31
Könnt ihr mir sagen, was genau über BEG WG gefördert wird? Ich meine, was gehört alles zu den förderfähigen Kosten?
Auf der Homepage von KfW steht: " gefördert wird der Neubau und die Baunebenkosten (Grundstück ausgeschlossen)".
Ich werde nicht klug daraus. Innentüren, Treppen, Bodenbeläge, Sanitärausstattung gehören doch auch zu den Neubaukosten. Darf man diese auch anrechnen?
bafazuschussförderungschriftlichleistungsvertragbeg