W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze


Erstellt am: 21.02.21 03:09

A
Andre77
22.02.21 10:08
icandoit schrieb:

Bevor das eskaliert mach das sachlich mit dem Bauamt. Dein Nachbar bleibt Dein Nachbar. Will man Krieg schon bevor man eingezogen ist?
Das Bauamt macht nichts, weil zivilrechtlich. Die Terrasse mit dem geringen Abstand geht wohl so, obwohl (auch) ausserhalb vom Baufenster. Im Bauantrag wurde eine Überschreitung der Baugrenze wegen der Terrasse von etwas unter 2m beantragt.

Eingezogen und wohnhaft sind wir hier schon... der "Krieg" ist schon da. Aber auch mit anderen Nachbarn, aber das ist ein anderes Thema.
Y
ypg
22.02.21 10:31
icandoit schrieb:

Da kann ich dann gleich ein Reihenhaus bauen.
Mit dem positiven Unterschied, dass jeder in die gleiche Richtung schaut und nicht auf den Teller des anderen 😉
E
Escroda
22.02.21 10:53
Andre77 schrieb:

der "Krieg" ist schon da.
Das also war des Pudels Kern. Du bist auf Waffensuche. Wer suchet, der findet, doch bedenke, im Krieg gewinnen nur die außerhalb des Schlachtfeldes Stehenden.
A
Andre77
22.02.21 11:12
Escroda schrieb:

Das also war des Pudels Kern. Du bist auf Waffensuche.

Um Gottes Willen, nein. Ich möchte nur das es korrekt gemacht wird und nichts gepfuschtes, das ist alles. Und wenn er meint er ist im Recht, was er vielleicht nicht ist, brauch ich was, um es ihm aufzeigen zu können. Das was zb geschrieben hat mit dem Gefälle und die Nähe zur Grenze. Und als Laie hat man sowas eben nicht gleich aufm Schirm.
I
Isokrates
22.02.21 11:54
icandoit schrieb:

Starkregen fliesst das Wasser genau auf Dein Grundstaeck. Das darf er nicht.
Das ist so leider nicht ganz richtig.
Wenn das Ursprungsgelände schon ein Gefälle hatte, so dass das Wasser zum Nachbarn fließt, und man nichts an dem Gefälle verändert, dann ist man auch nicht verpflichtet das Wasser auf dem eigenen Grundstück zu halten.
Lediglich wenn man Veränderungen an der ursprünglichen Topographie vornimmt ist man dafür verantwortlich, dass die Veränderung nicht zu Lasten der Nachbarn geht.

Abweichend hiervon kann es natürlich auch wieder bestimmte Regelungen hierzu im Bebauungsplan geben.
I
icandoit
22.02.21 12:06
Hat der Nachbar denn nach dem Bauantrag gebaut?

Da werden gern mal paar cm hoeher gebaut und dann die Terrasse Bodengleich.

Die Strasse hat eine Steigung von 0.5%. Dein Grundstück ebenfalls.

Bei einem geschaetzten Hausabstand Mitt Mitte sind das ca. 20 m * 0.5% = Hoehenunterschied sollte 10 cm sein.

Was schreibt denn der Bebauungsplan fuer die Fertigfußboden Hoehe des EG fest?
terrassegefällebauantraggrundstückbebauungsplan