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ᐅ Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze


Erstellt am: 21.02.2021 03:09

Andre77 21.02.2021 22:26
Danke Dir.

Die Erde/Wall wird erstmal beseitigt, um dann zu sehen wie sich das bereinigt auswirkt.

icandoit 21.02.2021 23:21
Danke fuer die Pläne.

Auf dem Grundstücksplan ist der Nachbar links?

Da wurde doch die Hoehe aufgemessen. Es stehen doch 2 Werte (197.05, 196.90) im Plan. Die sind identisch mit Deiner Fertigfußboden Hoehe also hat er aufgefuellt.

Der muss doch auch die Pläne beim Bauamt haben. Da sind die Hoehen auch drin. Fals es Streit gibt.

Escroda 21.02.2021 23:46
Andre77 schrieb:

Gilt das Ende der Terrasse zur Grenze, also der o.g. Abstand und die Abstandsfläche wird somit "verlängert"
Nein.
Andre77 schrieb:

Dann gilt wohl eine Terrasse als bauliche Nebenanlage
Nicht, wenn sie direkt an das Gebäude angebaut wurde. Dann ist sie - ähnlich einem Balkon - Teil des Gebäudes.
Andre77 schrieb:

und im Nachbarschaftsrecht
werden in Sachsen keine Grenzabstände für bauliche Anlagen genannt.
Andre77 schrieb:

Würde man das mal außer Betracht lassen, so würde die Terrasse innerhalb der Abstandsfläche vom Haus liegen und wäre korrekt (da das Haus die 3m einhält), auch wenn jetzt die Terrasse weniger als 3m Abstand zur Grenze hat?
Ja.
Andre77 schrieb:

Gefühlt könnte ein Absatz entstehen von 30-50cm.
Gefühle können so trügerisch sein. Die Photogrammetrische Auswertung Deines Fotos (Rohbau) hat ergeben, dass sich die Oberkante des Spiegels vom T5 auf Kamerahöhe befindet. Sollte sich die Kamera auf Deiner Augenhöhe befinden, dann läge der Stellplatz, auf dem der T5 steht, 10cm über dem Gelände des Fotostandpunktes, sofern Du 1,80m groß bist.
Andre77 schrieb:

Die Erde/Wall wird erstmal beseitigt, um dann zu sehen wie sich das bereinigt auswirkt.
Ja, melde Dich wieder, wenn Dein Gefühl näher an der Wirklichkeit ist, als meine Analyse.

Andre77 21.02.2021 23:53


ja, ist links.

Die beiden Höhenangaben bei Ihm sind bezogen auf das leere Grundstück, korrekt? Den Bezug der beiden Höhen zu meiner Fertigfußboden Höhe hatte ich noch gar nicht hergestellt. Ich hatte seine beiden Höhen nur zu meinen beiden Höhenangaben 196.54 und 196.85 in Verbindung gebracht.

Für mich zum Verständnis:
Also liegt sein Grundstück auf meiner Fertigfußboden Höhe, oder anders, seine Fertigfußboden Höhe könnte dann bei z.B. 197,8 sein.
Unter Auffüllen würde man (auch) verstehen das seine Bodenplatte höher gebaut wurde als es hätte sein müssen? Oder meint auffüllen nur das mit Erde das Gelände erhöht wurde und hat mit der Bodenplatte nichts zu tun? Laut seiner Aussage wurde nicht aufgefüllt.

Andre77 22.02.2021 00:19


Danke auch was von dir zu hören. Dich hatte ich auch etwas im Hinterkopf. 😉

Ich bin nur 1,70m groß. Also wäre der Unterschied jetzt 20cm?
Ich bin mir nicht sicher ob zum Zeitpunkt der Aufnahme der T5 schon auf dem Pflaster steht. Wenn nicht, wäre der T5 ja sonst noch höher.

Escroda 22.02.2021 00:38
Andre77 schrieb:

Also wäre der Unterschied jetzt 20cm?
Nein, umgekehrt. Dann wäre der Unterschied 0.

Was ich eigentlich sagen wollte ist, dass Fotos genauso trügerisch sein können, wie Gefühle. Mit dem Erdwall zwischen Euren Grundstücken ist einfach keine brauchbare Höhenabschätzung möglich. Wenn Du die Erde verteilst, wird sich vermutlich gar keine Kante ergeben. Die Höhenunterschiede bei Euch sind so gering, dass ich einfach mal behaupte, dass Du Dir zu viele Gedanken machst. Und wenn Du sie Dir schon machen willst, dann wenigstens mit belegten Fakten. Einen guten Kreuzlinienlaser bekommt man schon für 130€ und den kann man immer gebrauchen. Und zack, zentimetergenau ist der Höhenunterschied bekannt und wir müssen nicht über die Verzerrung der Fotolinse streiten.
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