ᐅ Nur Gaube erlaubt, Lösungen?
Erstellt am: 22.01.21 21:26
wibble schrieb:
Wen meinst du mit Stempelaugust? Den Mensch auf dem Amt der den Bauantrag genehmigt oder den Mensch, der als Vorlageberechtigter auf dem Bauantrag steht?Letzteren.wibble schrieb:
Macht es denn Sinn die Terrasse jetzt einfach nicht einzuzeichnen?Pragmatisch ja.wibble schrieb:
Auf den Seiten des Bauantrags, die ich angehängt hatte beim letzten mal ist das ursprüngliche Gelände mit eingezeichnetIn BW ist wohl das geplante Gelände für die Höhen maßgeblich, in BY glaube ich wie sonst auch üblich das Ursprungsgelände. Aus beiden sehe ich das UG im Mittel nicht mehr als die berühmten Einsvierzig emporragen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Letzteren.
Pragmatisch ja.
In BW ist wohl das geplante Gelände für die Höhen maßgeblich, in BY glaube ich wie sonst auch üblich das Ursprungsgelände. Aus beiden sehe ich das UG im Mittel nicht mehr als die berühmten Einsvierzig emporragen.Danke! Ich auch nicht.
Die Terrasse scheint aber ja laut Landesbauordnung kein Problem zu sein. Nachbarschftsgesetz sollte nicht greifen, da da keine Nachbarn sind oder?
Ich muss halt am Donnerstag vor dem Typen sitzen und argumentieren.
Bzgl. dem an der falschen Stelle gespart. Ich wusste nicht, dass es kein Architekt ist. Er nannte sich am Telefon selbst so und auch der Vertriebler nannte ihn so. Wir haben halt einfach ein Bauunternehmen gesucht und das jetzige hatte und am meisten überzeugt. Bisher lief auch alles perfekt. Aber mit dem Bauchzeichner komme ich nicht zurecht.
wibble schrieb:
Ich muss halt am Donnerstag vor dem Typen sitzen und argumentieren.Ich sehe Dich garnichts argumentieren müssen. Fehlerhafte Daten im Antrag korrigiert er ohne wenn und aber, und die Terrasseneinzeichnung läßt Du ihn weglassen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Ich sehe Dich garnichts argumentieren müssen. Fehlerhafte Daten im Antrag korrigiert er ohne wenn und aber, und die Terrasseneinzeichnung läßt Du ihn weglassen.Und wie handhabe ich das dann später, dass ich es als Terrasse nutzen kann? Was muss ich dazu tun (also bürokratisch?)wibble schrieb:
Und wie handhabe ich das dann später, dass ich es als Terrasse nutzen kann? Was muss ich dazu tun (also bürokratisch?)Ich sehe niemanden Dich davon abhalten, das Garagendach mit Platten zu belegen. Vor der Benutzung als Terrasse läßt Du Dir das Geländer nachgenehmigen. Was Du für ein Drama um die Einzeichnung Deiner Terrasse machst ... ab wieviel Fleißkärtchen gab es in Deiner Schulzeit ein Heiligenbildchen ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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