ᐅ Stellplatz Baden Württemberg
Erstellt am: 06.02.21 11:28
E
erazorlll06.02.21 16:28Was sagt denn der Bebauungsplan?
Gibt dann noch paar Einschränkungen und Ausnahmen. Statt Stellplätzen sind natürlich auch Garagen möglich.
Du musst aber auch schauen, was dein Bebauungsplan vorgibt. Bei uns sind das 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit.
Und auch prüfen, ob du ggf. Fahrradstellplätze bereithalten musst.
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Landesbauordnung) in der Fassung vom 5. März 2010
§ 37 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen
(1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz).
Gibt dann noch paar Einschränkungen und Ausnahmen. Statt Stellplätzen sind natürlich auch Garagen möglich.
Du musst aber auch schauen, was dein Bebauungsplan vorgibt. Bei uns sind das 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit.
Und auch prüfen, ob du ggf. Fahrradstellplätze bereithalten musst.
W
WilderSueden06.02.21 17:17Theoretisch gilt der Bebauungsplan auch nach der Abnahme. Häufig interessiert das keinen aber wenn du Pech hast erwischt du jemand der sich nicht ausgelastet fühlt.
Und unabhängig davon, wieviel Autos habt ihr und wo parkt ihr die? Die Stellplatzanforderung ist ja nicht aus Spaß da und wenn euer Grundstück so klein ist dass das Gartenhaus auf den Parkplatz muss, liegt die Vermutung nahe dass ihr irgendwo städtisch wohnt wo eh schon alles vollgeparkt ist.
Und unabhängig davon, wieviel Autos habt ihr und wo parkt ihr die? Die Stellplatzanforderung ist ja nicht aus Spaß da und wenn euer Grundstück so klein ist dass das Gartenhaus auf den Parkplatz muss, liegt die Vermutung nahe dass ihr irgendwo städtisch wohnt wo eh schon alles vollgeparkt ist.
Dude2000 schrieb:
Nein ländlich 300 m2 GrundstückDas ist doch ein Widerspruch!Richte Dich an die Regeln. Stellplätze auf eigenem Grundstück sind nicht unter zu bewerten.
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