ᐅ Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung
Erstellt am: 18.08.20 09:26
Scout18.08.20 10:18
tumaa schrieb:
die Vorgeschichte war etwas heftig, der kriegt seinen genauen Cent, ich möchte es halt überweisen, was spricht also genau dagegen ?nur dein unterschriebener Vertrag. Solange keine Insolvenzbekanntmachung existiert, die dich zur Zahlung an den Verwalter verpflichtet kannst du natürlich bar zahlen. Mit Quittung und Zeugen.Ob du das dann so auch korrekt absetzen kannst ist eine andere Frage.Scout18.08.20 10:19
tumaa schrieb:
ist : GmbH und Co. KGAmtsgericht und Handelsregister-B?tumaa18.08.20 10:20
Scout schrieb:
nur dein unterschriebener Vertrag. Solange keine Insolvenzbekanntmachung existiert, die dich zur Zahlung an den Verwalter verpflichtet kannst du natürlich bar zahlen. Mit Quittung und Zeugen.Ob du das dann so auch korrekt absetzen kannst ist eine andere Frage.aber könnte er gegen mich rechtlich vorgehen, wenn ich es überweise ?
Scout18.08.20 10:21
Eventuell. Einziges gesetzliches Zahlungsmittel ist immer noch Cash, lautend auf Euro. Giralverkehr ist nur an dessen Statt wenn beide es vereinbaren, ähnlich wie Valuta.
Eventuell ist das Konto gepfändet? Ist das ein Geschäftskonto?
Eventuell ist das Konto gepfändet? Ist das ein Geschäftskonto?
tumaa18.08.20 10:23
Scout schrieb:
Eventuell ist das Konto gepfändet? Ist das ein Geschäftskonto?Ich habe aus einer sicheren Quelle erfahren, dass sein Konto gepfändet wurde .....ja, ein Geschäftskonto
Pinkiponk18.08.20 10:24
tumaa schrieb:
Die Vereinbarung wurde auch beim Kaufvertrag schriftlich festgehalten.Die Vereinbarung, dass Du bar bezahlst oder die Vereinbarung, dass die Summe überwiesen wird?Ich bin dafür, dass sich beide Parteien an das halten, was im Vertrag festgelegt wurde.
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