ᐅ Grundriss: Doppelhaushälfte 8x12m Meinungen und kreative Ideen erwünscht :-)
Erstellt am: 28.04.20 13:37
Tolentino30.04.20 09:19
11ant schrieb:
Ach ja, und Du meintest wohl Kwai. Nee, bei Knoblauchpillen Ilja Rogoff - das ist so ein Fraktionsding, glaube ich: Geha vs. Pelikan Lamy!kaho67430.04.20 09:47
ypg schrieb:
Übrigens zählt ein Haus auch als DH, wenn die Garagen zusammenkleben.
Das versteh ich nicht. Meinst Du jetzt, wenn die Garagen dann zusätzlich zwingend mit dem Haus verbunden sind? Dann könnte man ja die Baukörper komplett trennen und nur ne Doppelgarage dazwischen setzen?ypg30.04.20 11:28
kaho674 schrieb:
Das versteh ich nicht. Meinst Du jetzt, wenn die Garagen dann zusätzlich zwingend mit dem Haus verbunden sind? Dann könnte man ja die Baukörper komplett trennen und nur ne Doppelgarage dazwischen setzen?Einfache DG geht nicht. Aber zwei einzelne. Die Verbindung muss nur da sein, ggf Brandschutzzwischendämmung, keine Ahnung. Es gilt baurechtlich dann als DH, kann man so beim Bauamt einreichen.Es gibt genug Häuser, die so gebaut sind als DH/Doppelhaushälfte.
Sogar meine Eltern haben diese Krücke auf einem Grundstück für ihr Einfamilienhaus in den 70ern genommen mit ihren Nachbarn: da sind beide Doppelgaragen versetzt nebeneinander gestellt, beide Häuser sind als Einfamilienhaus erkennbar, baurechtlich als DH beantragt.
Ich erwähne es nur, weil es sich hier durch die Fensterproblematik anbietet
kaho67430.04.20 11:34
ypg schrieb:
Ich erwähne es nur, weil es sich hier durch die Fensterproblematik anbietetUn ich frage nur, weil meine Nichte gern ein Haus neben das Haus Ihrer Mutter gebaut hätte. Da hieß es, ein Anbau würde gehen aber kein frei stehendes Haus. Nun frag ich mich, ob es über diese Krücke als Anbau gälte?11ant30.04.20 11:37
ypg schrieb:
Sogar meine Eltern haben diese Krücke auf einem Grundstück für ihr Einfamilienhaus in den 70ern genommen mit ihren Nachbarn: da sind beide Doppelgaragen versetzt nebeneinander gestellt, beide Häuser sind als Einfamilienhaus erkennbar, baurechtlich als DH beantragt.Ob dieser Trick wohl auch heute noch und in allen Bundesländern funktioniert ?Unter einem Doppelhaus verstehe ich die Verpflichtung zu einem einseitigen Anbau / Grenzbebauung / Baulinie - das mit einem (noch dazu ohnehin abstandsprivilegierten) Nebengebäude erfüllen zu können, läßt mich Zweifel hegen. Was sagt dazu ?
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Escroda30.04.20 11:47
11ant schrieb:
Was sagt @Escroda dazu ?Der hegt ebensolche Zweifel, muss aber zugeben, dass er den Zusammenhang nicht vollständig erfasst hat und in Unkenntnis des Bauvorhabens von Yvonnes Eltern und der vorangegangenen zehn Seiten keine belastbare Auskunft geben kann. Sollte eine planungsrechtliche Meinung gewünscht sein, lese ich mir den Faden bei Gelegenheit mal vom Beginn an durch.
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