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ᐅ EG & UG mit Schlafräumen & Bad im UG - was meint ihr zur Planung?


Erstellt am: 27.01.20 22:02

S
Sternchen31
28.01.20 00:54
ltenzer schrieb:

Wenn Ihr als Terrasse und Garten eher den Bereich vor und neben dem Haus nutzt und dort vom EG aus draufkommt, würde ich die Wohnräume auch eher da anordnen. Zugang, Windfang, Speisekammer dafür ab in den Norden.

genauso hab ich es ja gemacht Garage liegt im Nordwesten, Zugang Windfang und Speisekammer liegt dann auch im Nordwesten. Gästezimmer im Norden und Wohnzimmer und Esszimmer gehen nach Südosten - Süd.
L
ltenzer
28.01.20 00:58
Sternchen31 schrieb:

Ja das eingezeichnete sind die Baugrenzen, laut Bebauungsplan durfen aber die Garagen direkt and die Grundstücksgrenze. Die Grenzbebauung von Garagen und Nebengebäuden (Die maximale Wandhöhe beträgt 3,00m über Oberkante Straßenkante der Erschließungsstraße direkt an der Grenze zwischen den Parzellen). Ja die Straße ist das orange eingezeichnete. Die Garage beginnt 5 Meter im Grundstück, das Haus darf parallel zur Garage gebaut werden, es muss nicht versetzt nach hinten gebaut werden.

Das Grundstück fällt ab der Straße nach Osten ab. Das heißt die Straße ist am höchsten Punkt.

Okay, dann ist also bei Euch der Garten vor dem Haus flächenmäßig größer als der hinter dem Haus, weil der Bebauungsplan das vorschreibt...?
Wenn das eingezeichnete die Baugrenzen sind, dürft ihr trotzdem die Garage quasi in die Mitte vom Grundstück schieben, obwohl die als Grenzbebauung eingezeichnet ist? Weil für mich sah der Plan jetzt so aus, als müsse die Garage zwingend an die Grenze.
Aber das Haus muss so stehen wie eingezeichnet?

Also ich würde die Garage dann auch an die Nordgrenze setzen, damit sie mir im Westen nicht die Abendsonne raubt.
L
ltenzer
28.01.20 01:00
Sternchen31 schrieb:

genauso hab ich es ja gemacht Garage liegt im Nordwesten, Zugang Windfang und Speisekammer liegt dann auch im Nordwesten. Gästezimmer im Norden und Wohnzimmer und Esszimmer gehen nach Südosten - Süd.

Okay, sorry, habe Dich missverstanden. Habe gedacht, in Deinem Plan läge die Garage zwischen Haus und Straße.
S
Sternchen31
28.01.20 01:29
ltenzer schrieb:

Okay, dann ist also bei Euch der Garten vor dem Haus flächenmäßig größer als der hinter dem Haus, weil der Bebauungsplan das vorschreibt...?
Wenn das eingezeichnete die Baugrenzen sind, dürft ihr trotzdem die Garage quasi in die Mitte vom Grundstück schieben, obwohl die als Grenzbebauung eingezeichnet ist? Weil für mich sah der Plan jetzt so aus, als müsse die Garage zwingend an die Grenze.
Aber das Haus muss so stehen wie eingezeichnet?

Also ich würde die Garage dann auch an die Nordgrenze setzen, damit sie mir im Westen nicht die Abendsonne raubt.

Hallo, ja der Garten kommt an die rechte Ecke des Hauses, liegt vor dem Haus und geht rechts ums Ecke, ist vorne definitiv größer und ebener als hinterm Haus und vor allem auf der Sonnenseite. Wir können uns in den Baugrenzen mit dem Haus frei bewegen, die Garage muss and die Grenze zum Nachbargrundstück ran. Ob die Garage jetzt 5 Meter ins Grundstücks rein beginnt, oder erst 8 Meter ist egal. Da das Grundstück aber ja abschüssig ist, macht es angeblich Sinn direkt nach 5 Metern die Garage zu bauen, da wir sonst zu viel aufschütten müssten um die Garage darauf stellen zu können. Das Haus könnten wir aber auch weiter ins Grundstück rein rücken, so das es auch ggf. nicht parallel zur Garage beginnt sondern z.B. auch 2-3 Meter weiter hinten, umso mehr würde aber der Keller eben nach hinten ins freie rauskommen.

Wir können leider die Garage nicht komplett in den Norden setzen, da man dann leicht nach unten in die Garage reinfährt und davon wurde uns abgeraten.

Straßenrand mit trockenem Grasfeld, Vordergrund Bordstein, in der Ferne Häuser; graues Rechteck links.


Grasbewachsener Bauplatz vor Wohnhäusern mit Solarzellen auf Dächern; roter Weg markiert den Zugang im Vordergrund.
S
Sternchen31
28.01.20 01:37
ltenzer schrieb:

Okay, sorry, habe Dich missverstanden. Habe gedacht, in Deinem Plan läge die Garage zwischen Haus und Straße.

alles gut das kann man anhand der Planung auch falsch verstehen. Der "Übergang" ist ein überdachter Durchgang zw. Garage und Hauseingang, die Küche und das Esszimmer zeigt ebenfalls zur Straße hin.
L
ltenzer
28.01.20 01:50
Sternchen31 schrieb:

alles gut das kann man anhand der Planung auch falsch verstehen. Der "Übergang" ist ein überdachter Durchgang zw. Garage und Hauseingang, die Küche und das Esszimmer zeigt ebenfalls zur Straße hin.

Okay, die Positionierung der Räume macht so auch mehr Sinn. Nur die Größenverhältnisse finde ich weiterhin zu eng in Küche und Speisekammer, während der Sohnemann im Wohnbereich ne Achterbahn aufbauen kann. Denk auch mal an Dich und an den Weg von der Couch zum Kühlschrank . Die Küche und Speis passen vielleicht zu ner engen Wohnung in der Münchner Innenstadt, aber nicht zu einer knapp 90-qm-Wohnhalle. Da wirkt es wie eine Puppenhausküche.
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